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Freitag, 17. Juli 2020

Polizei statt Hitler-Geburtshaus: Damit stellt sich Österreich ins Abseits

Auch wenn es viele nicht wahr haben wollen: Das Geburtshaus Hitlers ist die Touristenattraktion Nummer 1 in Braunau am Inn. Der Ort wird außerhalb Österreichs auch in Zukunft vor allem als Geburtsstätte des Diktators in Zusammenhang gebracht werden. Das ist eine Tatsache, die wir akzeptieren müssen.

Natürlich können die Braunauer nichts dafür, dass Hitler in ihrem Heimatort geboren ist, genauso wie die große Mehrheit der heutigen Österreicher auch nicht mit den Verbrechen Hitlers in Verbindung gebracht werden können. Trotzdem sind wir alle verantwortlich dafür mit unserer Geschichte sensibel umzugehen.

Das Geburtshaus Hitlers abzureißen und am Standort einfach ein neues Polizeigebäude zu errichten, zeugt allerdings von null Sensibilität gegenüber unserer Geschichte und den Opfern des Nationalsozialismus. Es würde international eher den Eindruck erwecken, Österreich wolle seine Geschichte (einmal mehr) unter den Teppich kehren.

Das Geburtshaus Hitlers muss daher endlich als Chance erkannt werden, um unsere Geschichte aufzuarbeiten und um Menschen aus aller Welt das Europa, das Österreich und das Braunau von Heute näher zu bringen.

Seit Jahren setzen sich Bürger im Rahmen des Projektes “Haus der Verantwortung” in diesem Sinne für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Geburtsstätte Hitlers ein.

Leider hat sich eine breite Front gegen diese Pläne formiert. Die Einen befürchten eine Stigmatisierung des Ortes, die Anderen die Entstehung eines Tummelplatzes für Ewiggestrige. Verantwortung bedeutet aber weder Schuldzuweisung und Stigmatisierung noch Ignoranz gegenüber Extremismus.

Ein Haus der Verantwortung sollte der Welt das Österreich von Heute zeigen. Es sollte vermitteln, dass Österreich zu Werten wie Demokratie und Menschenrechte sowie Gleichberechtigung der Geschlechter, Volksgruppen und Religionen steht.

Seit 1945 hat Österreich Opfer von Kollektivverbrechen aus aller Welt aufgenommen. Ein Haus der Verantwortung könnte daher auch als Zentrum gegen globale Kollektivverbrechen fungieren, in dem alle österreichischen Opfer solcher Verbrechen über eine Stimme verfügen.
Neben den Opfern des Nationalsozialismus und Faschismus (Juden, Roma, Osteuropäer, Minderheiten, politische Oppositionelle, Südtiroler), könnte im Haus der Verantwortung auch Platz für die Opfer der Nachkriegsvertreibungen, des Stalinismus, der Ungarn- und Polenaufstände, des Korea- und Vietnamkrieges, der Niederschlagung des Prager Frühlings, des Jugoslawien-Krieges und der Bürgerkriege in Syrien, Irak und Afghanistan geschaffen werden. Mehrere hunderttausend Österreicherinnen und Österreicher sind seit dem Zweiten Weltkrieg als Flüchtlinge ins Land gekommen. Sie haben auch eine Geschichte zu erzählen.

Darüber hinaus könnten auch andere Kollektivverbrechen, wie jene an den Ureinwohnern der Neuen Welt, oder der Völkermord an den Armeniern behandelt werden. Noch gibt es weltweit kein Zentrum, das historische Kollektivverbrechen global behandelt und aufarbeitet.

Welcher Standort eignet sich für so eine Institution besser als das Geburtshaus jenes Mannes, der ein Weltbild vertrat in dem Menschen kollektiv entrechtet und ermordet wurden. Hitler schlachtete Millionen Menschen für seine ideologischen und machtpolitischen Zwecke ab. Er war das Produkt seiner Zeit und unsere heutige Zeit ist noch immer zutiefst gezeichnet von den Folgen seines Wirkens.

Aber Kollektivverbrechen hörten mit dem Ende des Nationalsozialismus nicht auf. Es ist unsere Pflicht mit unserem geschichtlichen Erbe in diesem Zusammenhang besonders bedacht und im Konsens mit allen Opfern umzugehen. Lasst uns die Chance nutzen aus dem Geburtshaus Hitler etwas global Einzigartiges zu machen!


Peter Josika ist ein in der Schweiz lebender österreichischer Manager, Historiker und Politikwissenschaftler. Sein Buch „Ein Europa der Regionen, was die Schweiz kann, kann auch Europa“ ist 2015 im IL Verlag erschienen.

Mittwoch, 28. Oktober 2015

Kann Südtirol zum Modell für Europa werden?

 

 (Die Presse)
   

Eine heftige Debatte ist in Südtirol zuletzt über die Frage entbrannt, ob Südtirolern das Anrecht auf die österreichische Staatsbürgerschaft gewährt werden sollte. Obwohl das Thema in Österreich bisher kaum größere mediale Beachtung findet, spaltet es inzwischen auch die österreichische Innenpolitik.
Einige hegen große Sympathien für Südtirol und betrachten die Staatsbürgerschaft für Südtiroler als einen machbaren Weg, um das „Unrecht“ der Teilung Tirols nach dem Ersten Weltkrieg wieder teilweise zu beseitigen. Andere sehen darin eine „revisionistische“ Aktion, die die Südtiroler Bevölkerung spalten und das bilaterale Verhältnis mit Italien gefährden könnte. Stattdessen fordern zum Beispiel die Grünen eine Stärkung der Unionsbürgerschaft.
Auch wenn für manche mehr Europa zutiefst wünschenswert wäre, fehlen zurzeit sowohl der Wille als auch die politischen Strukturen, um den stagnierenden Integrationsprozess entscheidend weiterzuführen. Die aktuelle Finanz- und Flüchtlingskrise sowie die Wahlerfolge nationalistischer Parteien lassen eher das Gegenteil befürchten.

Rückkehr der Nationalstaaten

Kurz- bis mittelfristig müssen wir daher leider mit einer Stärkung der Nationalstaaten in Europa und möglicherweise sogar mit einer Zentralisierung der Macht in Staaten wie Italien rechnen. Zudem vergibt Italien, wie viele andere Länder Europas, bereits seit Jahrzehnten die Staatsbürgerschaft an ihre Minderheiten in den Nachbarländern. Daher spricht vieles dafür, Südtirolern auch die Option auf die österreichische Staatsbürgerschaft zu gewähren.
Diese wird ja niemandem aufgezwungen, sondern ermöglicht es jenen Südtirolern, die das wollen, am politischen Prozess in Österreich mitzuwirken und mit einem Pass durch die Welt zu reisen, der ihre Identität besser widerspiegelt.
Die politische Linke in Österreich, die einer solchen Regelung für die Südtiroler bisher eher ablehnend gegenübersteht, sollte sie aber vielleicht auch als Chance für eine längst überfällige Reform des österreichischen Staatsbürgerschaftsrechts erkennen. Vor allem könnte das nicht mehr zeitgemäße Prinzip der Vermeidung von Mehrfachstaatsbürgerschaften endlich fallen.
Die gegenwärtige Debatte um die österreichische Staatsbürgerschaft für Südtiroler ist nur ein Puzzlestein einer neu entflammten Diskussion über die Selbstbestimmung in Südtirol. Die Südtiroler Bevölkerung ist zu diesem Thema allerdings so vielschichtig gespalten wie nie zuvor.
Einerseits entwickelte sich durch die Autonomie sowie die nunmehr fast 100-jährige Trennung vom Rest Tirols und Österreichs eine starke Südtiroler Eigenidentität. Die Zahl jener, die einen unabhängigen Südtiroler Staat fordern, ist selbst innerhalb der italienischsprachigen Bevölkerung in den vergangenen Jahren rasant angestiegen.
In den Großstädten wiederum haben sich viele deutschsprachige Südtiroler mit ihrer „italienischen Umwelt“ arrangiert und sehen sich heute zunehmend als deutschsprachige Italiener. Im ländlichen Südtirol ist der Wunsch nach einer Rückkehr zu Österreich hingegen immer noch sehr groß.
Daher kann man in Südtirol heute nicht mehr nur von einem ethnisch geteilten, sondern verstärkt auch von einem geografisch und gesellschaftlich gespaltenen Land sprechen. Das spürt vor allem auch die einst übermächtige Südtiroler Volkspartei, die lange Zeit das einzige Sprachrohr aller deutsch- und ladinischsprachigen Südtiroler war. Heute laufen ihr die Wähler in den Städten zu den Grünen sowie auf dem Land zur Südtiroler Freiheit und den Freiheitlichen davon. Gleichzeitig gewinnt sie innerhalb der italienischsprachigen Bevölkerung etwas an Beliebtheit.

Bewahrung der Vielfalt

Die Politik in Italien, Österreich und in Südtirol sollte diese veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse und Bedürfnisse zur Kenntnis nehmen und entsprechend reagieren. Einerseits muss jede zukünftige Lösung für Südtirol seine sprachliche Vielfalt bewahren und möglichst allen Menschen im Land eine Identität gewähren. Andererseits darf der Wunsch vieler nach mehr Selbstbestimmung nicht weiter ignoriert werden.
Die oft geforderte Volksabstimmung über die künftige staatliche Zugehörigkeit des ganzen Landes wäre demokratiepolitisch fragwürdig. Es wäre, zum Beispiel, zutiefst undemokratisch, wenn sich eine Gemeinde im Vinschgau zu 90 Prozent für Österreich entscheidet, aber bei Italien verbleiben müsste, weil die Mehrheit im bevölkerungsreicheren Südtiroler Unterland anders entschieden hat. Das Gleiche trifft natürlich auch umgekehrt zu.
Stattdessen sollte die Frage der Selbstbestimmung nach dem Schweizer Modell eher auf kommunaler Ebene erfolgen. Das entspricht auch dem Prinzip der Subsidiarität, das in den Verfassungen Österreichs und Italiens sowie im Vertrag von Lissabon verankert ist. Die mögliche Insellage einiger Gemeinden wäre aufgrund der offenen Grenzen nach den Schengen- und Dublin-Bestimmungen ohnehin kein Problem mehr.

Eine Lösung ohne Verlierer

Ein womöglich noch besserer Lösungsansatz für Südtirol, der auch Vorbildwirkung für andere vergleichbare Regionen Europas hätte, wäre eine gemeinsame Verwaltung des Landes durch Italien und Österreich. Kein Land eignet sich besser für so ein Modell als Südtirol. Um eine solche gemeinsame Verwaltung zu verwirklichen, müsste die bereits bestehende Autonomie des Landes nochmals entscheidend ausgebaut werden.
Der Vorteil dieser Lösung wäre, dass es keine Verlierer gäbe. Es stünde jeder Südtirolerin und jedem Südtiroler frei, sich zu einem oder beiden Staaten zu bekennen. Damit könnte die Frage der Selbstbestimmung weitestgehend von der kollektiven auf die individuelle Ebene verlagert werden. Ein solcher Lösungsansatz wäre zudem in Italien leichter durchzusetzen als eine vollständige oder teilweise Abspaltung Südtirols.
Die Zwei-Staaten-Administration Südtirols könnte Vorbildwirkung für vergleichbare zwei- oder mehrsprachige Regionen in anderen Teilen Europas haben. Aus Konfliktgebieten könnten völkerverbindende Brückenregionen werden, in denen Pluralität gelebt wird und jeder Einzelne seine Identität selbst definieren kann.

Neue Impulse für Europa

Das wäre ein großer Schritt in Richtung Völkerverständigung sowie mehr Demokratie und Selbstbestimmung in Europa. Und all das ist wiederum Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Weiterführung des europäischen Integrationsprozesses.
In 2018 und 2019 jähren sich zum hundertsten Mal jene Begebenheiten, die zur Teilung Tirols und Mitteleuropas führten. Vielleicht sollten wir dieses traurige Jubiläum dazu nutzen, Südtirol und Europa neue Impulse zu geben. Dem Jahrhundert nationalstaatlicher Willkür könnte nun das Jahrhundert der selbstbestimmten Menschen folgen.
E-Mails an: debatte@diepresse.com

DER AUTOR




Peter Jósika
(*1971 in Wien) ist ein in der Schweiz lebender österreichischer Historiker, Politikwissenschaftler und Befürworter eines dezentralisierten Europa der Regionen nach Schweizer Vorbild. Er ist Autor des Buches „Ein Europa der Regionen. Was die Schweiz kann, kann auch Europa“ (IL-Verlag). Er kann über die Website europaderregionen.com kontaktiert werden. [ Privat ]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.10.2015)

Samstag, 27. Juni 2015

Viel Lärm um wenig Neues: Wie weiter bei den Sudetendeutschen?

© Peter Josika
Am 28.2.2015 beschloss die Bundesversammlung der Sudetendeutschen Landsmannschaft in München eine neue Grundsatzerklärung sowie einige Satzungsänderungen. Am folgenden Tag berichteten die Medien von einer angeblichen radikalen Neuausrichtung. Schnell machten Schlagzeilen vom "Verzicht auf Restitution und Wiedergewinnung der Heimat" die Runde.
Viele Sudetendeutsche reagierten empört auf diese Medienberichte. Sie fühlten sich von der Bundesversammlung hintergangen. Einige Mitglieder fechten die Beschlüsse nun auch rechtlich an. Politiker in Deutschland und Tschechien äusserten sich wiederum grossteils positiv und sprachen von einem Neuanfang, einige sogar ganz überschwänglich.
In der Tat wurden ein paar Paragrafen gestrichen, in denen bislang die "Wiedergewinnung der Heimat" und eine "Restitution oder gleichwertige Entschädigung" gefordert wurden. Bei genauer Betrachtung wird allerdings eines schnell klar: Die Massenmedien haben aus einer Mücke einen Elefanten gemacht, denn in der Satzung wird immer noch ein gerechter Ausgleich bei Völkerrechtsverstössen, u.a. Vertreibungen und Enteignungen, verlangt. In der Grundsatzerklärung der Landsmannschaft steht ausserdem folgender ganz eindeutiger Passus.
Die  Sudetendeutsche  Landsmannschaft  arbeitet  darauf  hin,  dass  die  Tschechische  Republik  die in  den  Jahren  1945/1946  vom  Präsidenten,  der  Regierung  oder  dem  Parlament  der  damaligen Tschechoslowakei  erlassenen  und  fortwirkenden  Dekrete,  Gesetze  und  Verordnungen,  die Unrechtstatbestände  –  kollektive  Entrechtung,  Enteignung,  Zwangsarbeit,  Vertreibung  und Ermordung  –  anordneten  bzw.  legalisierten,  außer  Kraft  setzt.  Dazu  fordert  sie  direkte  Gespräche zwischen  den  Repräsentanten  des  tschechischen  Volkes  und  Vertretern  der  Sudetendeutschen Volksgruppe  mit  dem  Ziel,  Lösungen  zu  finden,  denen  beide  Seiten  in  freier  Willensentscheidung zustimmen können.
Von einem Verzicht auf Heimat und Restitution kann also keine Rede sein. Die vom Bundesvorstand beschlossenen Änderungen scheinen vielmehr ein Versuch zu sein, den Zielen der Landsmannschaft eine zeitgemässere Note zu geben. Man sucht das offene Gespräch mit der tschechischen Politik. Die Wortwahl ist globaler, politisch korrekter und moderner. Auch das Thema NS Mitverantwortung und eine entsprechende Aufarbeitung der NS-Vergangenheit wurden nun mit eingebaut.
Die neue Grundsatzerklärung und die überarbeiteten Statuten sind freilich auch ein Ausdruck veränderter Prioritäten. War kurz nach Kriegsende noch die Rückkehr in die kürzlich verlorene Heimat der alles überragende Wunsch der Erlebnisgeneration, geht es den Kindern, Enkeln und Urenkeln nun eher um ein Kennenlernen der ehemaligen Heimat, die Erhaltung der Identität und des Kulturgutes sowie eine beidseitige Aufarbeitung der Geschichte.
Unabhängig vom Ausgang der rechtlichen Anfechtung der Statutenänderungen stellt sich daher heute die wichtige Frage: Welche konkreten Ziele sollten die Sudetendeutschen nun mittel- und langfristig anstreben? Vor allem auch: Was ist 70 Jahre nach der Vertreibung überhaupt noch möglich?
Sicherlich darf Unrecht nicht stillschweigend zu Recht gemacht werden. Die Verbrechen der Nazis dürfen nicht dazu dienen, das an den Sudetendeutschen begangene Unrecht zu relativieren. Die Idee der Kollektivschuld muss weiterhin klar und deutlich zurückgewiesen werden. Individuen können für NS-Verbrechen bestraft werden. Eine ganze Volksgruppe aber nicht!
Auch wenn sich bei vielen Tschechen in den letzten Jahren ein nicht unwesentlicher Wandel in den Ansichten zu diesem Thema vollzogen hat, fokussiert die aktuelle Aufarbeitung in Tschechien fast ausschliesslich auf die Gewalttaten unmittelbar vor und nach Kriegsende. 
Diesbezüglich kann allerdings nicht oft genug darauf hingewiesen werden, dass nicht nur die wilden Verteibungen, Misshandlungen und Massaker am Kriegsende, sondern auch die "geordnete" kollektive Enteignung und Vertreibung im Rahmen der Beneš Dekrete und des Potsdamer Abkommens ein Verbrechen darstellen. Ja, sie erfüllen nach der Meinung vieler Völkerrechtler auch den Tatbestand eines Genozids. Die Verharmlosung dieser Tatsache durch Medien und Politiker darf nicht ignoriert werden. 
Auch wenn die kritische Auseinandersetzung mit den Nachkriegsvertreibungen in Tschechien zunimmt, bleibt die formelle Aufhebung der Beneš Dekrete  weiterhin ein nur sehr schwer erreichbares Ziel. Denkbar wäre vielleicht ein grossteils von der Bundesrepublik Deutschland finanziertes multilaterales Kompensationspaket für Enteignung und Zwangsarbeit, sowie, im Gegenzug, eine Anerkennung des deutschen Kulturerbes in Tschechien.
Eine solche teilweise Wiederanerkennung des Deutschen als zweite Amtssprache würde es den Vertriebenen und ihren Nachfahren ermöglichen in die alte Heimat zurückzukehren und ihre Identität dort als deutschsprachige Bürger zu leben. Auch wenn wohl nur wenige von dieser Möglichkeit Gebrauch machen würden, wäre es ein Zeichen gegenüber den Opfern und ein wichtiger Schritt in Richtung Wiederanerkennung der zweisprachigen Wurzeln Böhmens und Mährens.
Auf EU-Ebene könnte sich die Landsmannschaft vor allem für mehr Subsidiarität und eine Dezentralisierung innerhalb der bestehenden Nationalstaaten im Sinne eines zukünftigen Europas der Regionen stark machen. Mit den Gemeinden und Regionen Tschechiens ist das Gesprächsklima traditionell unkomplizierter und weniger verkrampft als mit den Verantwortlichen des Zentralstaates. 
Seit einigen Jahren wird in Brüssel auch über eine EU-weite Regelung zum Schutz autochthoner Minderheiten nachgedacht. Diesbezüglich habe ich vor einigen Jahren einen Vorschlag für ein europaweites Gesetz zum Schutz des Spracherbes vorbereitet, das den Minderheitenschutz auch auf jene Gebiete ausdehnen würde, die durch Völkermord, Assimilierung und/oder Vertreibung in der Neuzeit sprachlich verändert wurden. Es wäre im Sinne der Sudentendeutschen und der verbliebenen deutschen Minderheit wenn eine solche Lösung umgesetzt werden könnte.
Grundsätzlich stellt sich auch die Frage, ob die historisch belastete Bezeichnung "Sudetendeutsche" noch im Interesse der Vertriebenen und ihrer Nachfahren ist. Die deutsche Minderheit in Tschechien verwendet die weniger kontroverse und historisch korrektere Bezeichnung "Deutsche aus Böhmen, Mähren und Schlesien".
Im Sinne eines zusammenwachsenden Europas und einer Aufwertung der regionalen Identitäten, die ja auch Deutsche und Tschechen verbindet, sollte vielleicht auch ein gemeinsamer institutioneller Auftritt der Verbliebenen und Vertriebenen überlegt werden. Damit würden beide Gruppen auch dazu beitragen nicht mehr zeitgemässe nationalstaatliche Denkmuster abzubauen und das verbindende "Europäische" und "Regionale" über das trennende "ethnisch-Nationale" zu setzen.
Ein solcher gemeinsamer Verband der ehemaligen und verbliebenen Deutschen könnte vor allem auch mehr Präsenz zeigen. Während die Slowaken, Polen und Ungarn Tschechiens über prominent platzierte Kulturzentren in der Prager Altstadt verfügen, ist die historisch grösste Volksgruppe Böhmens für Prager und Besucher zurzeit völlig unsichtbar. Das sollte sich schleunigst ändern.  Mehr Präsenz wäre natürlich nicht nur in Prag gefragt, sondern auch in anderen Städten mit teilweise deutscher  Vergangenheit, wie Brünn, Olmütz, Reichenberg, Böhmisch Krumau, Karlsbad etc. Wer sich aus Angst vor Kritik versteckt, verschwindet natürlich auch schneller aus der Geschichte.
Peter Jósika ist Autor, Historiker und Politikwissenschaftler. Er kann über dir Webseite www.europaderregionen.com kontaktiert werden.

Mittwoch, 28. Januar 2015

Die haarsträubenden Thesen des Václav Klaus

 (Die Presse)

Mein Gastkommentar zu einem Interview des ehemaligen tschechischen Präsidenten in der Presse
 
http://diepresse.com/home/meinung/gastkommentar/4649702/index.do

Verbissen wettert der frühere tschechische Präsident gegen die zentralistische, antidemokratische EU. Typisch ist, dass er noch als aktiver Politiker von Föderalismus und mehr Demokratie im eigenen Land nichts wissen wollte.
   
Kaum bricht ein neues Jahr an, schon meldet sich der frühere tschechische Staatspräsident und Parade-EU-Kritiker, Václav Klaus, zu Wort. Im „Presse“-Interview (21. Jänner) kritisiert er zwar völlig zurecht die Demokratiedefizite und fehlende Wachstumsimpulse in Europa. Seine haarsträubenden, sich teilweise widersprechenden Lösungsansätze zu aktuellen politischen Themen müssen aber auf das Schärfste zurückgewiesen werden.
 

Das Beispiel Tschechoslowakei

Diese von Klaus und der Anti-EU-Lobby immer wieder hartnäckig wiederholte These ist nicht nur von Grund auf falsch, sondern sie ist auch zutiefst irreführend. Nur die wenigsten der heutigen europäischen Nationalstaaten sind demokratisch entstanden. Gerade die Tschechische Republik, deren nationale Souveränität Klaus immer wieder zäh verteidigt, ist ein Paradebeispiel verfehlter ethnisch-nationalstaatlicher Politik und ihrer politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen.
Als die Tschechoslowakei 1918 per Dekret und ohne Volksabstimmung entstand, fehlte den Staatsgründern genau jene Kompromissbereitschaft, die Klaus nun von der ukrainischen Regierung verlangt. Damals wurden mehrheitlich deutsch- und ungarischsprachige Gebiete gegen den Willen der Mehrheit der dort lebenden Bevölkerung in den neuen Staat hineingezwungen.
Die teilweise bis heute gültige Verfassung des Landes wurde ohne Teilnahme der gewählten deutschen und ungarischen Abgeordneten verabschiedet. Auch die vom damaligen Außenminister Edvard Beneš bei den Friedensverhandlungen von St. Germain versprochene „Tschechoslowakei nach Schweizer Vorbild“ wurde niemals umgesetzt.
Statt einer föderalistischen Willensgemeinschaft autonomer Regionen entstand ein betont zentralistischer ethnischer Nationalstaat, der mit Demokratie und Selbstbestimmung nichts zu tun hatte. Diese verfehlte Politik führte zu unnötigen Konflikten und zerstörte die jahrhundertealte friedliche Koexistenz zwischen den Sprachgruppen. Das nutzte Hitler 1938/39 für seine Zwecke aus – so wie das heute eiskalt auch Wladimir Putin in der Ostukraine macht.

Die EU als Spiegelbild

Die Folgen waren Nationalsozialismus, Massenmord, Massenvertreibungen, Kommunismus, die Zerstörung historisch gewachsener gesellschaftlicher Strukturen sowie wirtschaftliche Stagnation. Einst blühende Teile Mitteleuropas verkamen in wenigen Jahrzehnten zu entfremdeten Krisengebieten.
Mit dem Unheil einer verfehlten zentralistisch-nationalstaatlichen Politik – zuerst tschechoslowakischer, dann deutscher und schlussendlich wieder tschechoslowakischer Prägung – kämpft das Land noch bis heute.
Ja gewiss, die EU leidet an Demokratiedefizit und ist zudem überbürokratisiert. Sie entwickelte sich in den vergangenen Jahrzehnten in erster Linie zu einer fragwürdigen wirtschafts- und finanzpolitischen Regulierungsbehörde.
Die Institution der EU ist in ihrer aktuellen Form freilich eine Schöpfung der europäischen Nationalstaaten und damit ein Spiegelbild der nationalstaatlichen Ordnung Europas. Sie verfügt über wenig politischen Spielraum, weil die Nationalstaaten den Aufbau einer demokratisch legitimierten und politisch relevanten Union bisher erfolgreich verhindert haben.
Eines hat die EU aber den Nationalstaaten voraus. Sie ist definitiv demokratischer und mit mehr Konsens entstanden als die Mehrzahl der heutigen europäischen Nationalstaaten.
Es ist interessant, dass Václav Klaus einerseits von seinen vielen Identitäten – er sei Prager, Tscheche, Mitteleuropäer und Slawe – sowie seiner speziellen Beziehung zu Städten wie Wien, Krakau und Mailand schwärmt, andererseits aber das Konzept eines Europas der Regionen ablehnt. Er meint diesbezüglich, dass es kein europäisches Volk gäbe und ein demokratischer Staat die Existenz eines „Volkes“ voraussetze.

Im eigenen Land ein Zentralist

Warum aber gerade die Sprache – als eine von vielen Identitäten – ein Volk definieren soll, verschweigt der einstige Präsident. Da Europa schon seit jeher von Mehrsprachigkeit und einer Vielfalt an Identitäten geprägt ist, sind es doch gerade die ethnisch-nationalen politischen Strukturen, die Basisdemokratie, Selbstbestimmung und bedürfnisgerechte Wirtschaftspolitik verhindern.
Klaus behauptet weiter, es gehe ihm um Demokratie. Als aktiver Politiker hat er sich in der Tschechischen Republik aber immer wieder gegen eine Aufwertung der Kompetenzen der historischen Regionen, Kreise und Gemeinden gestemmt. Er kämpft also einerseits gegen das angeblich so zentralistische Europa, er will aber andererseits von mehr Föderalismus und Demokratie im eigenen Land nichts wissen.
Genauso verhalten sich auch die Vertreter populistisch-nationalistischer Gruppen anderer europäischer Staaten, wie die UK Independence Party in Großbritannien, die Alternative für Deutschland in der Bundesrepublik oder der Front National in Frankreich. Das entlarvt sie als Nationalisten, denen die Demokratie letztlich völlig gleichgültig ist.

Starke Gemeinden, Regionen

In Wahrheit ist es längst an der Zeit, das Zeitalter der Nationalstaaten schrittweise dorthin zu führen, wo es hingehört: auf die Müllhalde der Geschichte. Stattdessen braucht Europa basisdemokratischen Föderalismus, der die Gemeinden und Regionen mit jenen Kompetenzen ausstattet, die eine flexible, bürgernahe und standortrelevante Politik ermöglichen.
Starke Gemeinden und Regionen, frei von nationaler und zentralistischer Bevormundung, wären wiederum der Schlüssel zur Überwindung des Europa trennenden Nationalismus und zur Entstehung gesunder lokaler, regionaler und gesamteuropäischer Strukturen.
Diese könnten nicht nur eine bedürfnisgerechtere Wirtschaftspolitik betreiben, sondern auch die Vielfalt unserer europäischen Kulturen, Sprachen und Identitäten besser und effektiver schützen als die heutigen Nationalstaaten. Das sollte eigentlich auch einem Václav Klaus klar sein, wenn es ihm tatsächlich um Demokratie, Freiheit und Wohlstand in Europa ginge.
E-Mails an: debatte@diepresse.com

DER AUTOR




Peter Jósika
(*1961 in Wien) ist ein in der Schweiz lebender österreichischer Historiker, Politikwissenschaftler und Befürworter eines dezentralisierten Europas der Regionen nach Schweizer Vorbild. Er ist Autor des Buches „Ein Europa der Regionen. Was die Schweiz kann, kann auch Europa“ (IL-Verlag). Er kann über die Website europaderregionen.com kontaktiert werden. [ Privat ]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.01.2015)
 
 

Mittwoch, 22. Oktober 2014

Ohne Selbstbestimmung keine Demokratie

© Peter Jósika

Ohne Selbstbestimmung keine Demokratie

von Peter Josika

Der Begriff "Selbstbestimmung" hat sich in den letzten Wochen zum Buhwort des politischen Establishments entwickelt. Die europäische Politik macht unmissverständlich klar, dass sie den Status Quo in Europa unter allen Umständen bewahren will. Neue Staaten oder veränderte Grenzen sind unerwünscht. Jeglicher Separatismus soll im Keim erstickt werden, im Notfall auch über die Köpfe der betroffenen Menschen hinweg.

Schon während des Wahlkampfs zum schottischen Referendum mischten sich einige prominente nicht-schottische Politiker in die Propagandaschlacht für den Verbleib des Landes im Vereinigten Königreich ein. Das beeinflusste fraglos das Ergebnis und verhalf den Gegnern der Unabhängigkeit zu einer Mehrheit.

Die Entscheidung des Spanischen Verfassungsgerichtes, das für November geplante katalanische Unabhängigkeitsreferendum zu verbieten, nimmt die europäische Politik nun mit Genugtuung auf. Proteste, dass damit das demokratische Grundrecht der betroffenen Bevölkerung hintergangen wird, gibt es kaum.

Doch warum handelt Europas Politik so?
Machtpolitik und Nationalismus spielen eine entscheidende Rolle. An der Oberfläche argumentieren viele politische Entscheidungsträger aber damit, dass erfolgreiche Autonomie- und Unabhängigkeitsbestrebungen Europa weiter "zerstückeln" und damit den europäischen Integrationsprozess erschweren würden. Europa werde, so der Tenor, noch unregierbarer und nationalistischer als es heute schon ist. Einige sprechen sogar von der Gefahr einer "Balkanisierung" Europas.

In Wahrheit sind die separatistischen Kräfte meist weitaus pro-europäischer als die Nationalstaaten selbst und zudem oftmals eher regionalistisch als nationalistisch gesinnt. Sie zu unterdrücken oder unter den Teppich zu kehren wäre ein großer Fehler, der den europäischen Integrationsprozess sowie den Frieden und Wohlstand in Europa beträchtlich gefährden könnte. Europas Politiker müssen daher endlich beginnen, eines zu begreifen: Europäische Integration, Frieden und Wohlstand hängen untrennbar mit demokratischer Mitbestimmung zusammen. Wer Demokratie untergräbt, schießt sich langfristig ins eigene Knie.

Der Ruf nach mehr Selbstbestimmung ist daher keinesfalls als soziale Fehlentwicklung, sondern vielmehr als Konsequenz einer demokratisierten Gesellschaft zu verstehen. Neben der persönlichen Selbstbestimmung mündiger Bürgerinnen und Bürger, die über ihr Schicksal frei entscheiden und verfügen können, ist auch die kollektive Selbstbestimmung ein wichtiger Bestandteil einer demokratischen Gesellschaft. Sie ermöglicht es den Menschen, ihre Zugehörigkeit zu einem Kollektiv, wie einer Region oder einem Staat, frei zu wählen.

Das im Vertrag von Lissabon erstmals EU-weit festgesetzte Subsidiaritätsprinzip beruht auf dem Grundsatz der lokalen und regionalen Selbstbestimmung. Praktiziert wird es in diesem Sinne heute allerdings nur im Nicht-EU-Mitgliedsstaat Schweiz, wo nicht nur Regionen, sondern vor allem auch Gemeinden frei über ihre Zugehörigkeit zu einer größeren politischen Entität entscheiden können.

Erst kürzlich stimmte zum Beispiel der französischsprachige Berner Jura mehrheitlich für den Verbleib beim Kanton Bern und gegen einen Wechsel zum Kanton Jura. Eine bernerjurassische Gemeinde, Moutier, votierte allerdings für einen Kantonswechsel. Nun kann Moutier in einem zweiten Schritt den Prozess der Angliederung an den Kanton Jura einleiten. Die Tatsache, dass alle benachbarten Gemeinden beim Kanton Bern verbleiben, und Moutier dadurch zu einer Insel des Kantons Jura mitten im Gebiet des Kantons Bern werden könnte, spielt dabei keine Rolle.

In der Schweiz wird also das gelebt, was eigentlich in jeder Demokratie selbstverständlich sein sollte. Staaten, Grenzen und Regionen sind in erster Linie für die betroffenen Menschen da, nicht umgekehrt. Und die Gemeinde als kleinste politische und bürgernaheste Institution sollte daher auch der Ausgangspunkt der kollektiven Selbstbestimmung sein.

Fast 70 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg ist die Zeit reif für gelebte Demokratie in Europa. Dementsprechend sollte lokale und regionale Selbstbestimmung nicht weiter tabuisiert werden. Wenn ein paar Gemeinden oder Regionen in der EU ihre regionale oder nationalstaatliche Zugehörigkeit ändern wollen, darf dies in einem offenen und grenzenlosen Europa kein Problem mehr darstellen. Die Politik in Europa sollte diesbezüglich vielmehr klare Voraussetzungen schaffen.

Dabei geht es aber nicht nur um demokratische Mitbestimmung, sondern auch um eine Stärkung lokaler und regionaler Strukturen innerhalb der bestehenden Staaten. Diese ist Voraussetzung für den Aufbau bedürfnisgerechterer wirtschaftlicher Bedingungen sowie der schrittweisen Überwindung des trennenden ethnischen Nationalismus. Und beides ist wiederum unabdingbar, wenn wir es ernst meinen mit einer Fortsetzung der europäischen Integration.
Der Weg zu einem vereinten Europa führt nämlich nicht über ethnische Nationalstaaten und ihren von Vorurteilen und politischem Zentralismus geprägten Strukturen, sondern über jene Einheiten, die den Menschen am nächsten sind, die Gemeinden und Regionen, in denen wir leben.


Informationen zu Peter Josika


Peter Jósika ist ein in der Schweiz lebender österreichischer Historiker, Politikwissenschaftler und Föderalismusexperte 

Veröffentlicht im Föderalismusblog am 21.10.2014

http://www.foederalismus.at/blog/ohne-selbstbestimmung-keine-demokratie_22.php



Sonntag, 16. März 2014

Krim Referendum ungültig

© Peter Josika 16.3.2014
Krim-Referendum: Obwohl ich Selbsbestimmung zu den wichtigsten Grundrechten einer demokratischen Weltordnung zähle, ist das heutige Referendum der Region Krim eindeutig ungültig.
(1) Der Bevölkerung wurde die dritte Option einer für alle Volksgruppen inklusiven unabhängigen Krim vorenthalten. Zur Wahl standen nur zwei zentralistische Nationalstaaten.
(2) Internationale Beobachter erhielten keinen Zugang, um das Referendum zu überwachen.
(3) Der Ausgang des Referendums- 93% für eine Angliederung an Russland- beweisst, dass grosse Teile der Bevölkerung nicht am Referendum teilnahmen. Nur etwa 58% der Einwohner der Krim sind Russen. 24% Ukrainer und 11% Krimtartaren werden definitiv nicht mehrheitlich für Russland gestimmt haben.

Montag, 10. März 2014

Lasst die Krim doch einfach Krim sein

© Peter Josika

Lasst die Krim doch einfach Krim sein

Am 16 März soll die Bevölkerung der Krim über ihre politische Zukunft abstimmen. Zur Auswahl stehen zwei nationalstaatliche Modelle. Einerseits der Verbleib bei der zwar pro-europäischen aber betont nationalistischen Ukraine, die gerade den Staatsapparat zentralisierte, die regionalen Autonomien abschaffte und die Minderheitenrechte beschnitt. Andererseits der Anschluss an ein imperialistisches Russland, das unter der Führung Putins von einer Föderation zu einem de facto Zentralstaat mutierte sowie wieder damit begann seine von Menschenrechtsverletzungen, Unterwerfung und Russifizierung geprägte Geschichte zu glorifizieren.

Die Krim ist ein Schmelztiegel verschiedener Sprachgruppen, Ethnien und Konfessionen. Neben Russen, Ukrainern, Weissrussen, Armeniern, Krimdeutschen, Roma und Bulgaren leben dort vor allem auch muslimische Krimtartaren, die bis ins Neunzehnte Jahrhundert die Bevölkerungsmehrheit stellten. Kriege, Vertreibungen, Umsiedlungen, Massenenteignungen, Kollektivierungen und staatliche Assimilierung führten zuerst zu einer Russifizierung und seit 1990 zu einer teilweisen Ukrainisierung des Landes. Das Ergebnis dieser Entwicklung ist die heutige Bevölkerungsstruktur von etwa 58% Russen, 24% Ukrainern, 12% Tartaren und 6% Sonstigen.

Russland begründet sein Eingreifen auf der Krim mit der Verteidigung des Selbstbestimmungsrechtes der russischen Bevölkerungsmehrheit. Der Westen pocht wiederum auf die angebliche Unantastbarkeit der territorialen Integrität der Ukraine. In Wahrheit geht es beiden Seiten nur um eines: Politischen und wirtschaftlichen Einfluss.

Ein Blick in die Geschichtsbücher zeigt uns, dass Russland und der Westen, entsprechend ihrer jeweiligen Interessenslage, abwechselnd mal die Selbstbestimmung und dann wieder den "Schutz territorialer Integrität" in den politischen Vordergrund stellten. Während der Westen die Unabhängigkeit des Kosovo im Sinne des Selbstbestimmungsrechtes der albanischen Bevölkerungsmehrheit anerkennt, blockiert Russland seit Jahren seinen Beitritt in die UNO und anderen internationalen Organisationen mit dem Verweis auf die territoriale Integrität Serbiens. Russland unterdrückt zudem bereits seit Jahrzehnten Unabhängigkeits-, Autonomie- und Dezentralisierungsbestrebungen im eigenen Land und beruft sich dabei auf die angebliche Gefährdung seiner territorialen Integrität.

Die Staaten Europas bezeichnen sich zwar selbst immer wieder gerne als vorbildliche Demokratien, viele von ihnen bekämpfen aber auch mit allen Mitteln Dezentralisierungs-, Selbstbestimmungs- und Autonomiebestrebungen innerhalb ihrer Hoheitsgebiete. Katalonien, Baskenland, Schottland, Wales, Nordirland, Bretagne, Elsass, Südtirol, Friaul, Dalmatien, Istrien, Vojvodina, Banat, Siebenbürgen, Szeklerland, Schlesien und Mähren seien hier als Beispiele genannt. Für alle diese Regionen gilt die Unumstösslichkeit der "territorialen Integrität" als oberstes Gebot. Der Wille der betroffenen Bevölkerung ist zweitrangig.

Nach dem Ersten Weltkrieg stand die Politik des Westens noch ganz im Zeichen der Idee der nationalen Selbstbestimmung. Die Habsburgmonarchie und andere Teile Mittelosteuropas wurden in ethnische Nationalstaaten aufgeteilt. Selbstbestimmung wurde aber nur selektiv und ohne Beteiligung der betroffenen Bevölkerung umgesetzt. So zwang man viele anders- oder gemischtsprachige Gebiete gegen den Willen der Bevölkerungsmehrheit in fremde Nationalstaaten. Ähnlich wie in der heutigen Ukraine setzten diese neu entstandenen oder geografisch erweiterten Nationalstaaten wiederum alles daran regionale Autonomien zu unterbinden und ihre grossen Minderheiten auszugrenzen statt zu integrieren. Das Ergebnis dieser Politik waren Konflikte zwischen und innerhalb dieser Staaten sowie der Aufstieg extremistischer Bewegungen. Hitler, Stalin, der Zweite Weltkrieg und der Kalte Krieg waren eine direkte Folge verfehlter zentralistisch-nationalstaatlicher Politik wie sie heute in der Ukraine, in Russland sowie in grossen Teilen Europas wieder oder immer noch betrieben wird.

Für die Krim und ihre Menschen ist daher weder ein Anschluss an Russland noch der Verbleib in der heutigen zentralistisch-nationalistischen Ukraine ein annehmbarer Weg. Beide Optionen untergraben die regionale Autonomie, bedeuten weniger Demokratie und Selbstverwaltung und führen zu einer Ausgrenzung grosser Teile der Bevölkerung. Stattdessen sollten die USA, EU und Russland von ihren historischen Fehlern lernen und es der Krim ermöglichen ihren eigenen integrativen Weg zu beschreiten. Nur eine möglichst unabhängige föderalistisch und damit basisdemokratisch strukturierte Krim, frei von nationalistischer und zentralistischer Bevormundung, kann alle Volks- und Religionsgruppen gleichberechtigt in die staatlichen und gesellschaftlichen Strukturen einbinden. Nur so kann zudem eine gemeinsame Identität aufgebaut werden, die den Bewohnern unabhängig von ihrer Muttersprache und Religion eine langfristige gemeinsame Perspektive gibt. Die Lösung für die Krim heisst Krim, nicht Russland oder Ukraine.

Dienstag, 21. August 2007

Mehrsprachig: Ein Faktor der Versöhnung- Mit dem Aufstellen zweisprachiger Ortsschilder tut sich Tschechien schwer

© Peter Josika (Prager Zeitung)
21.08.2007
Von Peter Josika

Seit 2001 gilt in Tschechien ein Minderheitengesetz. Seit 2005 können autochthone Minderheiten zweisprachige Orts-, Straßen- und Hinweisschilder beantragen, wenn sie mindestens zehn Prozent der Bevölkerung einer Gemeinde stellen. Laut aktueller tschechischer Volkszählung gibt es fast hundert Gemeinden, in denen die deutsche, polnische und slowakische Volksgruppe diese Marke erreicht.

Bislang hat allerdings nur die polnische Minderheit von ihrem Recht Gebrauch gemacht. Seit Jahren laufen in über 30 Gemeinden des Mährisch-Schlesischen Kreises Anträge zur Aufstellung zweisprachiger Ortsschilder in Tschechisch und Polnisch. Nach einem langen politischen Hickhack über die Finanzierung und das Ausmaß der Regelung, wurden vor wenigen Wochen die ersten zweisprachigen Orts- und Hinweisschilder in Albrechtice/Olbrachcice eingeweiht. Damit ist Tschechien das letzte Land Mitteleuropas, das seinen Minderheiten dieses Grundrecht zugesteht.

In Deutschland bestehen im gesamten historischen Siedlungsraum der Sorben, unabhängig vom Minderheitenanteil, zweisprachige Schilder. In Polen wurden vor drei Jahren kaschubische Ortstafeln aufgestellt. Auf Gemeindeebene existieren zweisprachige polnisch-deutsche Schilder in verschiedenen Orten der Wojwodschaft Oppeln. Die Aufstellung der ersten polnisch-deutschen Ortstafeln wird dieses Jahr in der schlesischen Gemeinde Rad³ów/Ra-dlau und ihren Ortsteilen erwartet. Mindestens fünfzehn weitere Gemeinden sollten folgen. Initiativen gibt es in dutzenden mehr.
 
In der Slowakei sind, neben dem gesamten ungarischen Sprachgebiet, auch die wenigen karpatendeutschen Gemeinden, wie zum Beispiel Krahule /Blaufuss, zweisprachig angeschrieben. In Ungarn können zweisprachige Schilder von autochthonen Minderheitenverbänden, unabhängig vom Bevölkerung-santeil, beantragt werden. Daher gibt es bereits hunderte Orte mit bis zu dreisprachiger Benennung. In Österreich wurden seit dem Jahr 2000 in über hundert Gemeinden zweisprachige Orts-, Straßen und Hinweisschilder für die slowenische, kroatische und ungarische Minderheit aufgestellt.
 
Doch wie stehen die Chancen für die historisch größte Sprachminderheit Europas – die deutsche Volksgruppe in Böhmen, Mähren und Schlesien? Scheinbar schlecht, obwohl sich 18 Gemeinden, selbst nach bestehendem tschechischem Recht, für die Aufstellung zweisprachiger Schilder qualifizieren. Es sind dies Medenec/Kupferberg, Tatrovice/Dotterwies, Horská Kvil-da/Innergefild, Kryštofovy Hamry/Christophhammer, Stríbrná/Silberbach am Erzgebirge, Horní Blatná/Bergstadt Platten, Mikulov/Niklasberg bei Teplitz-Schönau, Abertamy/Abertham, Jo-sefov/Josefsdorf, Kacerov/Katzengrün, Boží Dar/Gottesgab im Erzgebirge, Pernink/Bärringen, Bublava/Schwader-bach im Erzgebirge, Vejprty/Weipert, Staré Sedlo/Altsattl am Erzgebirge, Krásno/Schönfeld bei Falkenau, Královské Poøíèí/Königswerth bei Falkenau und Žacléø/ Schatzlar.
 
Auf Anfrage bei der für Minderheiten zuständigen Ministerin, Džamila Stehlíková, erhält man folgende Information: „Die Deutschen in den betroffenen Orten sind nur eine sehr kleine Gruppe in absoluten Zahlen mit einem hohen Durchschnittsalter. Wir wissen, dass sie solche zweisprachigen Schilder nicht unterstützen.“
 
Schatzlar ist die größte der betroffenen Gemeinden. Dass für Schatzlar zuständige Begegnungszentrum Trutnov/Trau-tenau bestätigte, dass die deutsche Minderheit in einer Sitzung gegen einen Antrag auf zweisprachige Schilder gestimmt hat. Grund dafür ist die Angst einer seit Jahrzehnten eingeschüchterten Minderheit vor Konflikten mit der Mehrheitsbevölkerung. Ein Mitglied der deutschen Minderheit Westböhmens, das nicht genannt werden will, bringt es auf den Punkt: „Wir wollen nicht dass uns die Tschechen einen Ziegel durchs Fenster werfen!“ Es ist nicht lange her, seit der Gebrauch der deutschen Muttersprache im öffentlichen Raum noch zu Beschimpfungen und Drohungen führte.
 
Es ist unverständlich, dass Minderheiten in Tschechien gezwungen werden, um die Umsetzung bestehenden Rechtes formell anzusuchen. Dies ist weder in Deutschland noch in Polen oder Österreich der Fall. Auch die 10-Prozent-Hürde entspricht keineswegs dem europäischen „Best Practise“.
 
Länder wie die Schweiz, Deutschland, Ungarn, Slowenien, Großbritannien und Finnland anerkennen die Zweisprachigkeit im gesamten historischen Siedlungsraum einer autochthonen Sprachminderheit, unabhängig vom Minderheitenanteil. So sind Städte wie Cottbus/Choœebuz, Bautzen/Budyšin, Helsinki/Helsingfors, Koper/Capodistria; Sopron/Ödenburg oder Cardiff/Caerdydd offiziell zweisprachig, obwohl die Minderheit meist nur mehr zwischen einem und vier Prozent der Gesamtbevölkerung stellt. Diese Gemeinden akzeptieren ihre Verantwortung für das historische Spracherbe. Auch in Tschechien sollte man sich endlich mit dieser Problematik befassen, und zumindest in jenen Gemeinden, in denen Deutsche vor der Vertreibung die Mehrheit ausmachten, zweisprachige Schilder aufstellen.
 
Als ersten Schritt könnten Gemeinden im Ortskern freiwillig wieder alte deutsche Straßentafeln, neben den tschechischen, anbringen. In manchen Fällen existieren alte deutsche Schilder sogar noch, sind aber überdeckt oder übermalt worden. Die elsässischen Städte Strassburg, Mühlhausen und Colmar haben diesbezüglich Vorbildwirkung. Dort wurden, ohne gesetzliche Grundlage, ganze Stadtteile zweisprachig französisch/elsässerdeutsch beschildert. Die Anerkennung alter deutscher topografischer Bezeichnungen ist fraglos ein Schlüsselfaktor für die Versöhnung zwischen Tschechen und ihrer ehemaligen und verbliebenen deutschen Bevölkerung. Wird sich der tschechische Staat dieser Verantwortung stellen?
 
Der Autor ist Mitteleuropakorrespondent der Nachrichtenagentur autochthoner europäischer Sprachminderheiten „Eurolang“ (www.eurolang.net) und Koordinator des Projektes „Netzwerk zweisprachiger Gemeinden Europas“ der Stadt Biel/Bienne, Schweiz
 
Prager Zeitung 21.8.2007

Montag, 19. Februar 2007

Rechtsrahmen für Minderheitenschutz völlig unzureichend

Rechtsrahmen für Minderheitenschutz völlig unzureichend
19.02.2007
Von Peter Josika
In dem vom Standard am 16. Februar 2007 veröffentlichten Interview mit dem Politikwissenschaftler Samuel Salzborn wurden von diesem haarsträubende Aussagen über den Minderheitenschutz in Europa getätigt, die unbedingt klargestellt werden müssen. In dem Interview wird dem Standard-Leser der Eindruck vermittelt, dass sich Europas autochthone Minderheiten „künstlich reaktivieren“ und dass sie bereits genügend kollektiven Schutz geniessen. Statt einheitlichen europaweiten Kollektivschutz will Herr Salzborn das Individualrecht ausbauen. Ich möchte diesen Denkansatz aufs schärfste zurückweisen und auf folgendes hinweisen.
 
Die Deutsche Minderheit konnte sich im kommunistisch-nationalistischen Polen, wie auch in der ehemaligen Tschechoslowakei, kaum zu ihrer Sprache und Identität bekennen. Solche die es taten wurden benachteiligt oder abgeschoben. Zu behaupten, dass sich diese Gruppe, die bis 1989 unglaublichen Repressionen ausgesetzt war, aufgrund von finanziellen und ideellen Anreizen nach der Wende „künstlich reaktiviert“ hätte, ist eine komplette Fehldarstellung der Situation. Herr Salzborn vergisst auch darauf hinzuweisen, dass es heute in Europa viele Millionen deutschsprachige Menschen gibt, die ihre Wurzeln und Identität in Polen und Tschechien haben, und dass der kollektive Schutz des deutschen Spracherbes in diesen Ländern für diese Menschen entscheidend für die eigene Identitätsfindung und ihr Selbstwertgefühl ist. Wenn wir im neuen Europa nur die Identität einiger schützen, aber gleichzeitig die vieler anderer einfach ignorieren, werden wir es nicht schaffen Vorurteile abzubauen und langfristig den Frieden zu sichern.
Einerseits erklärt Herr Salzborn im ersten Teil seines Interviews ganz richtig, dass die meisten Minderheitenprobleme Mitteleuropas auf die Entstehung sogenannter Nationalstaaten nach dem 1 Weltkrieg zurückzuführen sind. Andererseits nennt er das berechtigte Streben dieser über Jahrzehnte unterdrückten autochthonen Minderheiten nach Anerkennung, Gleichberechtigung und Identitätsfindung „bedenklich“. Bedenklich ist vielmehr, dass Mehrheiten, deren Identität und Rechte keineswegs durch autochthone Minderheiten gefährdet sind, einen Teil der eigenen historischen Bevölkerung ausgrenzen wollen. Sowohl das Spiel Jörg Haiders mit der slowenischen Minderheit in Kärnten, als auch die Weigerung Tschechiens und Polens die Zweisprachigkeit in den historisch mehrheitlich deutschsprachigen Gebieten dieser Länder, vollumfänglich anzuerkennen, sind klare Menschenrechtsverletzungen.
Wir können dann beginnen über einen Übergang vom Kollektivrecht zum Individualrecht zu diskutieren, wenn es ein Europa der Regionen gibt, und die staatlichen Einheiten nicht mehr Deutschland, Polen oder Tschechien, sondern Bayern, Sachsen, Böhmen, Mähren und Schlesien heissen. Ein solches Europa der Regionen ist allerdings gegenwärtig weder existent noch realpolitisch vorhersehbar. Daher gibt es nur eine Lösung um ein gerechtes und friedliches Europa aufzubauen: Ein einheitliches Gesetz zum Schutz des europäischen Spracherbes, in dem alle autochthonen Sprachen Europas in ihrem traditionellen Siedlungsraum geschützt sind. (19.2.2007)
 
 
Zur Person:
Peter Josika ist Koordinator des Projektes „Netzwerk Zwei- und Mehrsprachiger Gemeinden Europas“ in Biel/Bienne in der Schweiz und Mitteleuropakorrespondent der Nachrichtenagentur europäischer Minderheiten Eurolang. Außerdem ist er Verfasser eines Entwurfs für ein Gesetz zu Schutz des europäischen Spracherbes.
Interview mit Politikwissenschaftler Salzborn: "Rechtsrahmen für Minderheitenschutz völlig ausreichend"
 
http://derstandard.at/2774796