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Donnerstag, 24. Juli 2014

Réforme territoriale: Von Paris diktierte Dezentralisierung

© Peter Jósika

 25. Juli 2014, 14:10                            

Gastkommentar zu Hollandes Vorhaben

Von Paris diktierte Dezentralisierung



               
 

© NZZ (Bild: imago stock&people)





Seit Jahrzehnten beschäftigt das Thema Dezentralisierung die französische Politik. Fachleute und grosse Teile der Wirtschaft verlangen eine Stärkung der Regionen und Kommunen sowie eine Abkehr vom unflexiblen Pariser Zentralismus. Bürgernahe und bedürfnisgerechte politische Strukturen sollen das Land basisdemokratischer, wachstumsorientierter und somit auch konkurrenzfähiger machen.

Im Präsidentschaftswahlkampf 2012 hatte François Hollande versprochen, die 1982 vom damaligen Präsidenten Mitterrand eingeleitete schrittweise Dezentralisierung des Landes zu vollenden. Nun macht er den Plan aber von einer gigantischen Gebietsreform abhängig. Seine Forderung: Bevor die Regionen mehr Macht erhalten, müssen sie zu grösseren, «europagerechten» politischen Einheiten «nach deutschem Vorbild» zusammengelegt werden. Aus den heutigen 22 Regionen sollen 13 zum Teil willkürlich zusammengewürfelte neue Grossregionen entstehen. Einerseits möchte Hollande Gebiete mit so unterschiedlichen Traditionen und Bedürfnissen wie das Elsass, Lothringen und die Champagne zwangsverheiraten, andererseits die Aufteilung historisch zusammengehörender Gebiete wie der Bretagne, die in mehrere Regionen geteilt ist, beibehalten.

Der französische Präsident beginnt seine Dezentralisierungsreformen also nach alter pariserisch-zentralistischer Manier. Die historisch gewachsenen Regionen werden ohne Mitbestimmung der betroffenen Bevölkerung in neu verordnete Superregionen hineingepfercht. Worum geht es also Hollande wirklich, wenn er die Grundprinzipien eines modernen dezentralisierten Staates, Selbstbestimmung und Subsidiarität, so unverfroren umgeht? In erster Linie um kurzfristige Einsparungen in der Verwaltung.

Das oft bemühte Argument, dass Riesenregionen Voraussetzung für funktionierenden Föderalismus wären, entbehrt nämlich jeder Grundlage. Die Kantone der Schweiz und die Bundesländer Österreichs sind im Schnitt deutlich kleiner als die gegenwärtigen Regionen Frankreichs. Sie stehen den deutschen Bundesländern, was ihre Lebens- und Leistungsfähigkeit betrifft, aber um nichts nach. Gerade in Deutschland besteht aber bereits seit Jahren ein wachsendes Bedürfnis nach kleineren politischen Einheiten. Das drückt sich zum Beispiel in der Bildung sogenannter Metropolregionen und dem Ruf nach einer Aufwertung der Landkreise aus. Die Überdimensionierung der deutschen Bundesländer, ein eher unfreiwilliges Produkt der deutschen Nachkriegsgeschichte, entpuppt sich zunehmend als Manko.

Daher gilt sowohl für Frankreich als auch für andere zentralistische Staaten: Deutschlands Föderalismus kopieren? Ja, teilweise. Neue Superregionen mit deutschen Grössenverhältnissen aus dem Hut zaubern? Lieber nicht. Überschaubare historisch gewachsene Regionen eignen sich viel besser für den Aufbau bedürfnisgerechter, eigenverantwortlicher Strukturen.

Der Ruf nach mehr regionaler Eigenverantwortung ist heute nicht nur in Frankreich, sondern in ganz Europa zu hören. Daher wäre es sinnvoll, die von vielen Seiten geforderte Reform der EU-Zuständigkeiten zu einer echten europaweiten Föderalismusreform auszuweiten. Das Ziel sollte eine klare Kompetenzaufteilung zwischen der EU, den Nationalstaaten, den Regionen und den Kommunen sein, die dem im Vertrag von Lissabon festgelegten Subsidiaritätsprinzip Rechnung trägt. Nur so könnten institutionelle Doppelspurigkeiten überwunden sowie der bürgerferne und wirtschaftshemmende zentralistische Filz endlich europaweit eingedämmt werden.

Peter Jósika ist ein in der Schweiz lebender österreichischer Historiker, Politikwissenschafter und Föderalismusexperte. Im August erscheint sein Buch «Ein Europa der Regionen – Was die Schweiz kann, kann auch Europa».

Sonntag, 16. März 2014

Krim Referendum ungültig

© Peter Josika 16.3.2014
Krim-Referendum: Obwohl ich Selbsbestimmung zu den wichtigsten Grundrechten einer demokratischen Weltordnung zähle, ist das heutige Referendum der Region Krim eindeutig ungültig.
(1) Der Bevölkerung wurde die dritte Option einer für alle Volksgruppen inklusiven unabhängigen Krim vorenthalten. Zur Wahl standen nur zwei zentralistische Nationalstaaten.
(2) Internationale Beobachter erhielten keinen Zugang, um das Referendum zu überwachen.
(3) Der Ausgang des Referendums- 93% für eine Angliederung an Russland- beweisst, dass grosse Teile der Bevölkerung nicht am Referendum teilnahmen. Nur etwa 58% der Einwohner der Krim sind Russen. 24% Ukrainer und 11% Krimtartaren werden definitiv nicht mehrheitlich für Russland gestimmt haben.

Montag, 10. März 2014

Lasst die Krim doch einfach Krim sein

© Peter Josika

Lasst die Krim doch einfach Krim sein

Am 16 März soll die Bevölkerung der Krim über ihre politische Zukunft abstimmen. Zur Auswahl stehen zwei nationalstaatliche Modelle. Einerseits der Verbleib bei der zwar pro-europäischen aber betont nationalistischen Ukraine, die gerade den Staatsapparat zentralisierte, die regionalen Autonomien abschaffte und die Minderheitenrechte beschnitt. Andererseits der Anschluss an ein imperialistisches Russland, das unter der Führung Putins von einer Föderation zu einem de facto Zentralstaat mutierte sowie wieder damit begann seine von Menschenrechtsverletzungen, Unterwerfung und Russifizierung geprägte Geschichte zu glorifizieren.

Die Krim ist ein Schmelztiegel verschiedener Sprachgruppen, Ethnien und Konfessionen. Neben Russen, Ukrainern, Weissrussen, Armeniern, Krimdeutschen, Roma und Bulgaren leben dort vor allem auch muslimische Krimtartaren, die bis ins Neunzehnte Jahrhundert die Bevölkerungsmehrheit stellten. Kriege, Vertreibungen, Umsiedlungen, Massenenteignungen, Kollektivierungen und staatliche Assimilierung führten zuerst zu einer Russifizierung und seit 1990 zu einer teilweisen Ukrainisierung des Landes. Das Ergebnis dieser Entwicklung ist die heutige Bevölkerungsstruktur von etwa 58% Russen, 24% Ukrainern, 12% Tartaren und 6% Sonstigen.

Russland begründet sein Eingreifen auf der Krim mit der Verteidigung des Selbstbestimmungsrechtes der russischen Bevölkerungsmehrheit. Der Westen pocht wiederum auf die angebliche Unantastbarkeit der territorialen Integrität der Ukraine. In Wahrheit geht es beiden Seiten nur um eines: Politischen und wirtschaftlichen Einfluss.

Ein Blick in die Geschichtsbücher zeigt uns, dass Russland und der Westen, entsprechend ihrer jeweiligen Interessenslage, abwechselnd mal die Selbstbestimmung und dann wieder den "Schutz territorialer Integrität" in den politischen Vordergrund stellten. Während der Westen die Unabhängigkeit des Kosovo im Sinne des Selbstbestimmungsrechtes der albanischen Bevölkerungsmehrheit anerkennt, blockiert Russland seit Jahren seinen Beitritt in die UNO und anderen internationalen Organisationen mit dem Verweis auf die territoriale Integrität Serbiens. Russland unterdrückt zudem bereits seit Jahrzehnten Unabhängigkeits-, Autonomie- und Dezentralisierungsbestrebungen im eigenen Land und beruft sich dabei auf die angebliche Gefährdung seiner territorialen Integrität.

Die Staaten Europas bezeichnen sich zwar selbst immer wieder gerne als vorbildliche Demokratien, viele von ihnen bekämpfen aber auch mit allen Mitteln Dezentralisierungs-, Selbstbestimmungs- und Autonomiebestrebungen innerhalb ihrer Hoheitsgebiete. Katalonien, Baskenland, Schottland, Wales, Nordirland, Bretagne, Elsass, Südtirol, Friaul, Dalmatien, Istrien, Vojvodina, Banat, Siebenbürgen, Szeklerland, Schlesien und Mähren seien hier als Beispiele genannt. Für alle diese Regionen gilt die Unumstösslichkeit der "territorialen Integrität" als oberstes Gebot. Der Wille der betroffenen Bevölkerung ist zweitrangig.

Nach dem Ersten Weltkrieg stand die Politik des Westens noch ganz im Zeichen der Idee der nationalen Selbstbestimmung. Die Habsburgmonarchie und andere Teile Mittelosteuropas wurden in ethnische Nationalstaaten aufgeteilt. Selbstbestimmung wurde aber nur selektiv und ohne Beteiligung der betroffenen Bevölkerung umgesetzt. So zwang man viele anders- oder gemischtsprachige Gebiete gegen den Willen der Bevölkerungsmehrheit in fremde Nationalstaaten. Ähnlich wie in der heutigen Ukraine setzten diese neu entstandenen oder geografisch erweiterten Nationalstaaten wiederum alles daran regionale Autonomien zu unterbinden und ihre grossen Minderheiten auszugrenzen statt zu integrieren. Das Ergebnis dieser Politik waren Konflikte zwischen und innerhalb dieser Staaten sowie der Aufstieg extremistischer Bewegungen. Hitler, Stalin, der Zweite Weltkrieg und der Kalte Krieg waren eine direkte Folge verfehlter zentralistisch-nationalstaatlicher Politik wie sie heute in der Ukraine, in Russland sowie in grossen Teilen Europas wieder oder immer noch betrieben wird.

Für die Krim und ihre Menschen ist daher weder ein Anschluss an Russland noch der Verbleib in der heutigen zentralistisch-nationalistischen Ukraine ein annehmbarer Weg. Beide Optionen untergraben die regionale Autonomie, bedeuten weniger Demokratie und Selbstverwaltung und führen zu einer Ausgrenzung grosser Teile der Bevölkerung. Stattdessen sollten die USA, EU und Russland von ihren historischen Fehlern lernen und es der Krim ermöglichen ihren eigenen integrativen Weg zu beschreiten. Nur eine möglichst unabhängige föderalistisch und damit basisdemokratisch strukturierte Krim, frei von nationalistischer und zentralistischer Bevormundung, kann alle Volks- und Religionsgruppen gleichberechtigt in die staatlichen und gesellschaftlichen Strukturen einbinden. Nur so kann zudem eine gemeinsame Identität aufgebaut werden, die den Bewohnern unabhängig von ihrer Muttersprache und Religion eine langfristige gemeinsame Perspektive gibt. Die Lösung für die Krim heisst Krim, nicht Russland oder Ukraine.

Montag, 19. Februar 2007

Rechtsrahmen für Minderheitenschutz völlig unzureichend

Rechtsrahmen für Minderheitenschutz völlig unzureichend
19.02.2007
Von Peter Josika
In dem vom Standard am 16. Februar 2007 veröffentlichten Interview mit dem Politikwissenschaftler Samuel Salzborn wurden von diesem haarsträubende Aussagen über den Minderheitenschutz in Europa getätigt, die unbedingt klargestellt werden müssen. In dem Interview wird dem Standard-Leser der Eindruck vermittelt, dass sich Europas autochthone Minderheiten „künstlich reaktivieren“ und dass sie bereits genügend kollektiven Schutz geniessen. Statt einheitlichen europaweiten Kollektivschutz will Herr Salzborn das Individualrecht ausbauen. Ich möchte diesen Denkansatz aufs schärfste zurückweisen und auf folgendes hinweisen.
 
Die Deutsche Minderheit konnte sich im kommunistisch-nationalistischen Polen, wie auch in der ehemaligen Tschechoslowakei, kaum zu ihrer Sprache und Identität bekennen. Solche die es taten wurden benachteiligt oder abgeschoben. Zu behaupten, dass sich diese Gruppe, die bis 1989 unglaublichen Repressionen ausgesetzt war, aufgrund von finanziellen und ideellen Anreizen nach der Wende „künstlich reaktiviert“ hätte, ist eine komplette Fehldarstellung der Situation. Herr Salzborn vergisst auch darauf hinzuweisen, dass es heute in Europa viele Millionen deutschsprachige Menschen gibt, die ihre Wurzeln und Identität in Polen und Tschechien haben, und dass der kollektive Schutz des deutschen Spracherbes in diesen Ländern für diese Menschen entscheidend für die eigene Identitätsfindung und ihr Selbstwertgefühl ist. Wenn wir im neuen Europa nur die Identität einiger schützen, aber gleichzeitig die vieler anderer einfach ignorieren, werden wir es nicht schaffen Vorurteile abzubauen und langfristig den Frieden zu sichern.
Einerseits erklärt Herr Salzborn im ersten Teil seines Interviews ganz richtig, dass die meisten Minderheitenprobleme Mitteleuropas auf die Entstehung sogenannter Nationalstaaten nach dem 1 Weltkrieg zurückzuführen sind. Andererseits nennt er das berechtigte Streben dieser über Jahrzehnte unterdrückten autochthonen Minderheiten nach Anerkennung, Gleichberechtigung und Identitätsfindung „bedenklich“. Bedenklich ist vielmehr, dass Mehrheiten, deren Identität und Rechte keineswegs durch autochthone Minderheiten gefährdet sind, einen Teil der eigenen historischen Bevölkerung ausgrenzen wollen. Sowohl das Spiel Jörg Haiders mit der slowenischen Minderheit in Kärnten, als auch die Weigerung Tschechiens und Polens die Zweisprachigkeit in den historisch mehrheitlich deutschsprachigen Gebieten dieser Länder, vollumfänglich anzuerkennen, sind klare Menschenrechtsverletzungen.
Wir können dann beginnen über einen Übergang vom Kollektivrecht zum Individualrecht zu diskutieren, wenn es ein Europa der Regionen gibt, und die staatlichen Einheiten nicht mehr Deutschland, Polen oder Tschechien, sondern Bayern, Sachsen, Böhmen, Mähren und Schlesien heissen. Ein solches Europa der Regionen ist allerdings gegenwärtig weder existent noch realpolitisch vorhersehbar. Daher gibt es nur eine Lösung um ein gerechtes und friedliches Europa aufzubauen: Ein einheitliches Gesetz zum Schutz des europäischen Spracherbes, in dem alle autochthonen Sprachen Europas in ihrem traditionellen Siedlungsraum geschützt sind. (19.2.2007)
 
 
Zur Person:
Peter Josika ist Koordinator des Projektes „Netzwerk Zwei- und Mehrsprachiger Gemeinden Europas“ in Biel/Bienne in der Schweiz und Mitteleuropakorrespondent der Nachrichtenagentur europäischer Minderheiten Eurolang. Außerdem ist er Verfasser eines Entwurfs für ein Gesetz zu Schutz des europäischen Spracherbes.
Interview mit Politikwissenschaftler Salzborn: "Rechtsrahmen für Minderheitenschutz völlig ausreichend"
 
http://derstandard.at/2774796