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Dienstag, 21. August 2007

Mehrsprachig: Ein Faktor der Versöhnung- Mit dem Aufstellen zweisprachiger Ortsschilder tut sich Tschechien schwer

© Peter Josika (Prager Zeitung)
21.08.2007
Von Peter Josika

Seit 2001 gilt in Tschechien ein Minderheitengesetz. Seit 2005 können autochthone Minderheiten zweisprachige Orts-, Straßen- und Hinweisschilder beantragen, wenn sie mindestens zehn Prozent der Bevölkerung einer Gemeinde stellen. Laut aktueller tschechischer Volkszählung gibt es fast hundert Gemeinden, in denen die deutsche, polnische und slowakische Volksgruppe diese Marke erreicht.

Bislang hat allerdings nur die polnische Minderheit von ihrem Recht Gebrauch gemacht. Seit Jahren laufen in über 30 Gemeinden des Mährisch-Schlesischen Kreises Anträge zur Aufstellung zweisprachiger Ortsschilder in Tschechisch und Polnisch. Nach einem langen politischen Hickhack über die Finanzierung und das Ausmaß der Regelung, wurden vor wenigen Wochen die ersten zweisprachigen Orts- und Hinweisschilder in Albrechtice/Olbrachcice eingeweiht. Damit ist Tschechien das letzte Land Mitteleuropas, das seinen Minderheiten dieses Grundrecht zugesteht.

In Deutschland bestehen im gesamten historischen Siedlungsraum der Sorben, unabhängig vom Minderheitenanteil, zweisprachige Schilder. In Polen wurden vor drei Jahren kaschubische Ortstafeln aufgestellt. Auf Gemeindeebene existieren zweisprachige polnisch-deutsche Schilder in verschiedenen Orten der Wojwodschaft Oppeln. Die Aufstellung der ersten polnisch-deutschen Ortstafeln wird dieses Jahr in der schlesischen Gemeinde Rad³ów/Ra-dlau und ihren Ortsteilen erwartet. Mindestens fünfzehn weitere Gemeinden sollten folgen. Initiativen gibt es in dutzenden mehr.
 
In der Slowakei sind, neben dem gesamten ungarischen Sprachgebiet, auch die wenigen karpatendeutschen Gemeinden, wie zum Beispiel Krahule /Blaufuss, zweisprachig angeschrieben. In Ungarn können zweisprachige Schilder von autochthonen Minderheitenverbänden, unabhängig vom Bevölkerung-santeil, beantragt werden. Daher gibt es bereits hunderte Orte mit bis zu dreisprachiger Benennung. In Österreich wurden seit dem Jahr 2000 in über hundert Gemeinden zweisprachige Orts-, Straßen und Hinweisschilder für die slowenische, kroatische und ungarische Minderheit aufgestellt.
 
Doch wie stehen die Chancen für die historisch größte Sprachminderheit Europas – die deutsche Volksgruppe in Böhmen, Mähren und Schlesien? Scheinbar schlecht, obwohl sich 18 Gemeinden, selbst nach bestehendem tschechischem Recht, für die Aufstellung zweisprachiger Schilder qualifizieren. Es sind dies Medenec/Kupferberg, Tatrovice/Dotterwies, Horská Kvil-da/Innergefild, Kryštofovy Hamry/Christophhammer, Stríbrná/Silberbach am Erzgebirge, Horní Blatná/Bergstadt Platten, Mikulov/Niklasberg bei Teplitz-Schönau, Abertamy/Abertham, Jo-sefov/Josefsdorf, Kacerov/Katzengrün, Boží Dar/Gottesgab im Erzgebirge, Pernink/Bärringen, Bublava/Schwader-bach im Erzgebirge, Vejprty/Weipert, Staré Sedlo/Altsattl am Erzgebirge, Krásno/Schönfeld bei Falkenau, Královské Poøíèí/Königswerth bei Falkenau und Žacléø/ Schatzlar.
 
Auf Anfrage bei der für Minderheiten zuständigen Ministerin, Džamila Stehlíková, erhält man folgende Information: „Die Deutschen in den betroffenen Orten sind nur eine sehr kleine Gruppe in absoluten Zahlen mit einem hohen Durchschnittsalter. Wir wissen, dass sie solche zweisprachigen Schilder nicht unterstützen.“
 
Schatzlar ist die größte der betroffenen Gemeinden. Dass für Schatzlar zuständige Begegnungszentrum Trutnov/Trau-tenau bestätigte, dass die deutsche Minderheit in einer Sitzung gegen einen Antrag auf zweisprachige Schilder gestimmt hat. Grund dafür ist die Angst einer seit Jahrzehnten eingeschüchterten Minderheit vor Konflikten mit der Mehrheitsbevölkerung. Ein Mitglied der deutschen Minderheit Westböhmens, das nicht genannt werden will, bringt es auf den Punkt: „Wir wollen nicht dass uns die Tschechen einen Ziegel durchs Fenster werfen!“ Es ist nicht lange her, seit der Gebrauch der deutschen Muttersprache im öffentlichen Raum noch zu Beschimpfungen und Drohungen führte.
 
Es ist unverständlich, dass Minderheiten in Tschechien gezwungen werden, um die Umsetzung bestehenden Rechtes formell anzusuchen. Dies ist weder in Deutschland noch in Polen oder Österreich der Fall. Auch die 10-Prozent-Hürde entspricht keineswegs dem europäischen „Best Practise“.
 
Länder wie die Schweiz, Deutschland, Ungarn, Slowenien, Großbritannien und Finnland anerkennen die Zweisprachigkeit im gesamten historischen Siedlungsraum einer autochthonen Sprachminderheit, unabhängig vom Minderheitenanteil. So sind Städte wie Cottbus/Choœebuz, Bautzen/Budyšin, Helsinki/Helsingfors, Koper/Capodistria; Sopron/Ödenburg oder Cardiff/Caerdydd offiziell zweisprachig, obwohl die Minderheit meist nur mehr zwischen einem und vier Prozent der Gesamtbevölkerung stellt. Diese Gemeinden akzeptieren ihre Verantwortung für das historische Spracherbe. Auch in Tschechien sollte man sich endlich mit dieser Problematik befassen, und zumindest in jenen Gemeinden, in denen Deutsche vor der Vertreibung die Mehrheit ausmachten, zweisprachige Schilder aufstellen.
 
Als ersten Schritt könnten Gemeinden im Ortskern freiwillig wieder alte deutsche Straßentafeln, neben den tschechischen, anbringen. In manchen Fällen existieren alte deutsche Schilder sogar noch, sind aber überdeckt oder übermalt worden. Die elsässischen Städte Strassburg, Mühlhausen und Colmar haben diesbezüglich Vorbildwirkung. Dort wurden, ohne gesetzliche Grundlage, ganze Stadtteile zweisprachig französisch/elsässerdeutsch beschildert. Die Anerkennung alter deutscher topografischer Bezeichnungen ist fraglos ein Schlüsselfaktor für die Versöhnung zwischen Tschechen und ihrer ehemaligen und verbliebenen deutschen Bevölkerung. Wird sich der tschechische Staat dieser Verantwortung stellen?
 
Der Autor ist Mitteleuropakorrespondent der Nachrichtenagentur autochthoner europäischer Sprachminderheiten „Eurolang“ (www.eurolang.net) und Koordinator des Projektes „Netzwerk zweisprachiger Gemeinden Europas“ der Stadt Biel/Bienne, Schweiz
 
Prager Zeitung 21.8.2007

Montag, 19. Februar 2007

Rechtsrahmen für Minderheitenschutz völlig unzureichend

Rechtsrahmen für Minderheitenschutz völlig unzureichend
19.02.2007
Von Peter Josika
In dem vom Standard am 16. Februar 2007 veröffentlichten Interview mit dem Politikwissenschaftler Samuel Salzborn wurden von diesem haarsträubende Aussagen über den Minderheitenschutz in Europa getätigt, die unbedingt klargestellt werden müssen. In dem Interview wird dem Standard-Leser der Eindruck vermittelt, dass sich Europas autochthone Minderheiten „künstlich reaktivieren“ und dass sie bereits genügend kollektiven Schutz geniessen. Statt einheitlichen europaweiten Kollektivschutz will Herr Salzborn das Individualrecht ausbauen. Ich möchte diesen Denkansatz aufs schärfste zurückweisen und auf folgendes hinweisen.
 
Die Deutsche Minderheit konnte sich im kommunistisch-nationalistischen Polen, wie auch in der ehemaligen Tschechoslowakei, kaum zu ihrer Sprache und Identität bekennen. Solche die es taten wurden benachteiligt oder abgeschoben. Zu behaupten, dass sich diese Gruppe, die bis 1989 unglaublichen Repressionen ausgesetzt war, aufgrund von finanziellen und ideellen Anreizen nach der Wende „künstlich reaktiviert“ hätte, ist eine komplette Fehldarstellung der Situation. Herr Salzborn vergisst auch darauf hinzuweisen, dass es heute in Europa viele Millionen deutschsprachige Menschen gibt, die ihre Wurzeln und Identität in Polen und Tschechien haben, und dass der kollektive Schutz des deutschen Spracherbes in diesen Ländern für diese Menschen entscheidend für die eigene Identitätsfindung und ihr Selbstwertgefühl ist. Wenn wir im neuen Europa nur die Identität einiger schützen, aber gleichzeitig die vieler anderer einfach ignorieren, werden wir es nicht schaffen Vorurteile abzubauen und langfristig den Frieden zu sichern.
Einerseits erklärt Herr Salzborn im ersten Teil seines Interviews ganz richtig, dass die meisten Minderheitenprobleme Mitteleuropas auf die Entstehung sogenannter Nationalstaaten nach dem 1 Weltkrieg zurückzuführen sind. Andererseits nennt er das berechtigte Streben dieser über Jahrzehnte unterdrückten autochthonen Minderheiten nach Anerkennung, Gleichberechtigung und Identitätsfindung „bedenklich“. Bedenklich ist vielmehr, dass Mehrheiten, deren Identität und Rechte keineswegs durch autochthone Minderheiten gefährdet sind, einen Teil der eigenen historischen Bevölkerung ausgrenzen wollen. Sowohl das Spiel Jörg Haiders mit der slowenischen Minderheit in Kärnten, als auch die Weigerung Tschechiens und Polens die Zweisprachigkeit in den historisch mehrheitlich deutschsprachigen Gebieten dieser Länder, vollumfänglich anzuerkennen, sind klare Menschenrechtsverletzungen.
Wir können dann beginnen über einen Übergang vom Kollektivrecht zum Individualrecht zu diskutieren, wenn es ein Europa der Regionen gibt, und die staatlichen Einheiten nicht mehr Deutschland, Polen oder Tschechien, sondern Bayern, Sachsen, Böhmen, Mähren und Schlesien heissen. Ein solches Europa der Regionen ist allerdings gegenwärtig weder existent noch realpolitisch vorhersehbar. Daher gibt es nur eine Lösung um ein gerechtes und friedliches Europa aufzubauen: Ein einheitliches Gesetz zum Schutz des europäischen Spracherbes, in dem alle autochthonen Sprachen Europas in ihrem traditionellen Siedlungsraum geschützt sind. (19.2.2007)
 
 
Zur Person:
Peter Josika ist Koordinator des Projektes „Netzwerk Zwei- und Mehrsprachiger Gemeinden Europas“ in Biel/Bienne in der Schweiz und Mitteleuropakorrespondent der Nachrichtenagentur europäischer Minderheiten Eurolang. Außerdem ist er Verfasser eines Entwurfs für ein Gesetz zu Schutz des europäischen Spracherbes.
Interview mit Politikwissenschaftler Salzborn: "Rechtsrahmen für Minderheitenschutz völlig ausreichend"
 
http://derstandard.at/2774796