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Samstag, 27. Juni 2015

Viel Lärm um wenig Neues: Wie weiter bei den Sudetendeutschen?

© Peter Josika
Am 28.2.2015 beschloss die Bundesversammlung der Sudetendeutschen Landsmannschaft in München eine neue Grundsatzerklärung sowie einige Satzungsänderungen. Am folgenden Tag berichteten die Medien von einer angeblichen radikalen Neuausrichtung. Schnell machten Schlagzeilen vom "Verzicht auf Restitution und Wiedergewinnung der Heimat" die Runde.
Viele Sudetendeutsche reagierten empört auf diese Medienberichte. Sie fühlten sich von der Bundesversammlung hintergangen. Einige Mitglieder fechten die Beschlüsse nun auch rechtlich an. Politiker in Deutschland und Tschechien äusserten sich wiederum grossteils positiv und sprachen von einem Neuanfang, einige sogar ganz überschwänglich.
In der Tat wurden ein paar Paragrafen gestrichen, in denen bislang die "Wiedergewinnung der Heimat" und eine "Restitution oder gleichwertige Entschädigung" gefordert wurden. Bei genauer Betrachtung wird allerdings eines schnell klar: Die Massenmedien haben aus einer Mücke einen Elefanten gemacht, denn in der Satzung wird immer noch ein gerechter Ausgleich bei Völkerrechtsverstössen, u.a. Vertreibungen und Enteignungen, verlangt. In der Grundsatzerklärung der Landsmannschaft steht ausserdem folgender ganz eindeutiger Passus.
Die  Sudetendeutsche  Landsmannschaft  arbeitet  darauf  hin,  dass  die  Tschechische  Republik  die in  den  Jahren  1945/1946  vom  Präsidenten,  der  Regierung  oder  dem  Parlament  der  damaligen Tschechoslowakei  erlassenen  und  fortwirkenden  Dekrete,  Gesetze  und  Verordnungen,  die Unrechtstatbestände  –  kollektive  Entrechtung,  Enteignung,  Zwangsarbeit,  Vertreibung  und Ermordung  –  anordneten  bzw.  legalisierten,  außer  Kraft  setzt.  Dazu  fordert  sie  direkte  Gespräche zwischen  den  Repräsentanten  des  tschechischen  Volkes  und  Vertretern  der  Sudetendeutschen Volksgruppe  mit  dem  Ziel,  Lösungen  zu  finden,  denen  beide  Seiten  in  freier  Willensentscheidung zustimmen können.
Von einem Verzicht auf Heimat und Restitution kann also keine Rede sein. Die vom Bundesvorstand beschlossenen Änderungen scheinen vielmehr ein Versuch zu sein, den Zielen der Landsmannschaft eine zeitgemässere Note zu geben. Man sucht das offene Gespräch mit der tschechischen Politik. Die Wortwahl ist globaler, politisch korrekter und moderner. Auch das Thema NS Mitverantwortung und eine entsprechende Aufarbeitung der NS-Vergangenheit wurden nun mit eingebaut.
Die neue Grundsatzerklärung und die überarbeiteten Statuten sind freilich auch ein Ausdruck veränderter Prioritäten. War kurz nach Kriegsende noch die Rückkehr in die kürzlich verlorene Heimat der alles überragende Wunsch der Erlebnisgeneration, geht es den Kindern, Enkeln und Urenkeln nun eher um ein Kennenlernen der ehemaligen Heimat, die Erhaltung der Identität und des Kulturgutes sowie eine beidseitige Aufarbeitung der Geschichte.
Unabhängig vom Ausgang der rechtlichen Anfechtung der Statutenänderungen stellt sich daher heute die wichtige Frage: Welche konkreten Ziele sollten die Sudetendeutschen nun mittel- und langfristig anstreben? Vor allem auch: Was ist 70 Jahre nach der Vertreibung überhaupt noch möglich?
Sicherlich darf Unrecht nicht stillschweigend zu Recht gemacht werden. Die Verbrechen der Nazis dürfen nicht dazu dienen, das an den Sudetendeutschen begangene Unrecht zu relativieren. Die Idee der Kollektivschuld muss weiterhin klar und deutlich zurückgewiesen werden. Individuen können für NS-Verbrechen bestraft werden. Eine ganze Volksgruppe aber nicht!
Auch wenn sich bei vielen Tschechen in den letzten Jahren ein nicht unwesentlicher Wandel in den Ansichten zu diesem Thema vollzogen hat, fokussiert die aktuelle Aufarbeitung in Tschechien fast ausschliesslich auf die Gewalttaten unmittelbar vor und nach Kriegsende. 
Diesbezüglich kann allerdings nicht oft genug darauf hingewiesen werden, dass nicht nur die wilden Verteibungen, Misshandlungen und Massaker am Kriegsende, sondern auch die "geordnete" kollektive Enteignung und Vertreibung im Rahmen der Beneš Dekrete und des Potsdamer Abkommens ein Verbrechen darstellen. Ja, sie erfüllen nach der Meinung vieler Völkerrechtler auch den Tatbestand eines Genozids. Die Verharmlosung dieser Tatsache durch Medien und Politiker darf nicht ignoriert werden. 
Auch wenn die kritische Auseinandersetzung mit den Nachkriegsvertreibungen in Tschechien zunimmt, bleibt die formelle Aufhebung der Beneš Dekrete  weiterhin ein nur sehr schwer erreichbares Ziel. Denkbar wäre vielleicht ein grossteils von der Bundesrepublik Deutschland finanziertes multilaterales Kompensationspaket für Enteignung und Zwangsarbeit, sowie, im Gegenzug, eine Anerkennung des deutschen Kulturerbes in Tschechien.
Eine solche teilweise Wiederanerkennung des Deutschen als zweite Amtssprache würde es den Vertriebenen und ihren Nachfahren ermöglichen in die alte Heimat zurückzukehren und ihre Identität dort als deutschsprachige Bürger zu leben. Auch wenn wohl nur wenige von dieser Möglichkeit Gebrauch machen würden, wäre es ein Zeichen gegenüber den Opfern und ein wichtiger Schritt in Richtung Wiederanerkennung der zweisprachigen Wurzeln Böhmens und Mährens.
Auf EU-Ebene könnte sich die Landsmannschaft vor allem für mehr Subsidiarität und eine Dezentralisierung innerhalb der bestehenden Nationalstaaten im Sinne eines zukünftigen Europas der Regionen stark machen. Mit den Gemeinden und Regionen Tschechiens ist das Gesprächsklima traditionell unkomplizierter und weniger verkrampft als mit den Verantwortlichen des Zentralstaates. 
Seit einigen Jahren wird in Brüssel auch über eine EU-weite Regelung zum Schutz autochthoner Minderheiten nachgedacht. Diesbezüglich habe ich vor einigen Jahren einen Vorschlag für ein europaweites Gesetz zum Schutz des Spracherbes vorbereitet, das den Minderheitenschutz auch auf jene Gebiete ausdehnen würde, die durch Völkermord, Assimilierung und/oder Vertreibung in der Neuzeit sprachlich verändert wurden. Es wäre im Sinne der Sudentendeutschen und der verbliebenen deutschen Minderheit wenn eine solche Lösung umgesetzt werden könnte.
Grundsätzlich stellt sich auch die Frage, ob die historisch belastete Bezeichnung "Sudetendeutsche" noch im Interesse der Vertriebenen und ihrer Nachfahren ist. Die deutsche Minderheit in Tschechien verwendet die weniger kontroverse und historisch korrektere Bezeichnung "Deutsche aus Böhmen, Mähren und Schlesien".
Im Sinne eines zusammenwachsenden Europas und einer Aufwertung der regionalen Identitäten, die ja auch Deutsche und Tschechen verbindet, sollte vielleicht auch ein gemeinsamer institutioneller Auftritt der Verbliebenen und Vertriebenen überlegt werden. Damit würden beide Gruppen auch dazu beitragen nicht mehr zeitgemässe nationalstaatliche Denkmuster abzubauen und das verbindende "Europäische" und "Regionale" über das trennende "ethnisch-Nationale" zu setzen.
Ein solcher gemeinsamer Verband der ehemaligen und verbliebenen Deutschen könnte vor allem auch mehr Präsenz zeigen. Während die Slowaken, Polen und Ungarn Tschechiens über prominent platzierte Kulturzentren in der Prager Altstadt verfügen, ist die historisch grösste Volksgruppe Böhmens für Prager und Besucher zurzeit völlig unsichtbar. Das sollte sich schleunigst ändern.  Mehr Präsenz wäre natürlich nicht nur in Prag gefragt, sondern auch in anderen Städten mit teilweise deutscher  Vergangenheit, wie Brünn, Olmütz, Reichenberg, Böhmisch Krumau, Karlsbad etc. Wer sich aus Angst vor Kritik versteckt, verschwindet natürlich auch schneller aus der Geschichte.
Peter Jósika ist Autor, Historiker und Politikwissenschaftler. Er kann über dir Webseite www.europaderregionen.com kontaktiert werden.

Dienstag, 21. August 2007

Mehrsprachig: Ein Faktor der Versöhnung- Mit dem Aufstellen zweisprachiger Ortsschilder tut sich Tschechien schwer

© Peter Josika (Prager Zeitung)
21.08.2007
Von Peter Josika

Seit 2001 gilt in Tschechien ein Minderheitengesetz. Seit 2005 können autochthone Minderheiten zweisprachige Orts-, Straßen- und Hinweisschilder beantragen, wenn sie mindestens zehn Prozent der Bevölkerung einer Gemeinde stellen. Laut aktueller tschechischer Volkszählung gibt es fast hundert Gemeinden, in denen die deutsche, polnische und slowakische Volksgruppe diese Marke erreicht.

Bislang hat allerdings nur die polnische Minderheit von ihrem Recht Gebrauch gemacht. Seit Jahren laufen in über 30 Gemeinden des Mährisch-Schlesischen Kreises Anträge zur Aufstellung zweisprachiger Ortsschilder in Tschechisch und Polnisch. Nach einem langen politischen Hickhack über die Finanzierung und das Ausmaß der Regelung, wurden vor wenigen Wochen die ersten zweisprachigen Orts- und Hinweisschilder in Albrechtice/Olbrachcice eingeweiht. Damit ist Tschechien das letzte Land Mitteleuropas, das seinen Minderheiten dieses Grundrecht zugesteht.

In Deutschland bestehen im gesamten historischen Siedlungsraum der Sorben, unabhängig vom Minderheitenanteil, zweisprachige Schilder. In Polen wurden vor drei Jahren kaschubische Ortstafeln aufgestellt. Auf Gemeindeebene existieren zweisprachige polnisch-deutsche Schilder in verschiedenen Orten der Wojwodschaft Oppeln. Die Aufstellung der ersten polnisch-deutschen Ortstafeln wird dieses Jahr in der schlesischen Gemeinde Rad³ów/Ra-dlau und ihren Ortsteilen erwartet. Mindestens fünfzehn weitere Gemeinden sollten folgen. Initiativen gibt es in dutzenden mehr.
 
In der Slowakei sind, neben dem gesamten ungarischen Sprachgebiet, auch die wenigen karpatendeutschen Gemeinden, wie zum Beispiel Krahule /Blaufuss, zweisprachig angeschrieben. In Ungarn können zweisprachige Schilder von autochthonen Minderheitenverbänden, unabhängig vom Bevölkerung-santeil, beantragt werden. Daher gibt es bereits hunderte Orte mit bis zu dreisprachiger Benennung. In Österreich wurden seit dem Jahr 2000 in über hundert Gemeinden zweisprachige Orts-, Straßen und Hinweisschilder für die slowenische, kroatische und ungarische Minderheit aufgestellt.
 
Doch wie stehen die Chancen für die historisch größte Sprachminderheit Europas – die deutsche Volksgruppe in Böhmen, Mähren und Schlesien? Scheinbar schlecht, obwohl sich 18 Gemeinden, selbst nach bestehendem tschechischem Recht, für die Aufstellung zweisprachiger Schilder qualifizieren. Es sind dies Medenec/Kupferberg, Tatrovice/Dotterwies, Horská Kvil-da/Innergefild, Kryštofovy Hamry/Christophhammer, Stríbrná/Silberbach am Erzgebirge, Horní Blatná/Bergstadt Platten, Mikulov/Niklasberg bei Teplitz-Schönau, Abertamy/Abertham, Jo-sefov/Josefsdorf, Kacerov/Katzengrün, Boží Dar/Gottesgab im Erzgebirge, Pernink/Bärringen, Bublava/Schwader-bach im Erzgebirge, Vejprty/Weipert, Staré Sedlo/Altsattl am Erzgebirge, Krásno/Schönfeld bei Falkenau, Královské Poøíèí/Königswerth bei Falkenau und Žacléø/ Schatzlar.
 
Auf Anfrage bei der für Minderheiten zuständigen Ministerin, Džamila Stehlíková, erhält man folgende Information: „Die Deutschen in den betroffenen Orten sind nur eine sehr kleine Gruppe in absoluten Zahlen mit einem hohen Durchschnittsalter. Wir wissen, dass sie solche zweisprachigen Schilder nicht unterstützen.“
 
Schatzlar ist die größte der betroffenen Gemeinden. Dass für Schatzlar zuständige Begegnungszentrum Trutnov/Trau-tenau bestätigte, dass die deutsche Minderheit in einer Sitzung gegen einen Antrag auf zweisprachige Schilder gestimmt hat. Grund dafür ist die Angst einer seit Jahrzehnten eingeschüchterten Minderheit vor Konflikten mit der Mehrheitsbevölkerung. Ein Mitglied der deutschen Minderheit Westböhmens, das nicht genannt werden will, bringt es auf den Punkt: „Wir wollen nicht dass uns die Tschechen einen Ziegel durchs Fenster werfen!“ Es ist nicht lange her, seit der Gebrauch der deutschen Muttersprache im öffentlichen Raum noch zu Beschimpfungen und Drohungen führte.
 
Es ist unverständlich, dass Minderheiten in Tschechien gezwungen werden, um die Umsetzung bestehenden Rechtes formell anzusuchen. Dies ist weder in Deutschland noch in Polen oder Österreich der Fall. Auch die 10-Prozent-Hürde entspricht keineswegs dem europäischen „Best Practise“.
 
Länder wie die Schweiz, Deutschland, Ungarn, Slowenien, Großbritannien und Finnland anerkennen die Zweisprachigkeit im gesamten historischen Siedlungsraum einer autochthonen Sprachminderheit, unabhängig vom Minderheitenanteil. So sind Städte wie Cottbus/Choœebuz, Bautzen/Budyšin, Helsinki/Helsingfors, Koper/Capodistria; Sopron/Ödenburg oder Cardiff/Caerdydd offiziell zweisprachig, obwohl die Minderheit meist nur mehr zwischen einem und vier Prozent der Gesamtbevölkerung stellt. Diese Gemeinden akzeptieren ihre Verantwortung für das historische Spracherbe. Auch in Tschechien sollte man sich endlich mit dieser Problematik befassen, und zumindest in jenen Gemeinden, in denen Deutsche vor der Vertreibung die Mehrheit ausmachten, zweisprachige Schilder aufstellen.
 
Als ersten Schritt könnten Gemeinden im Ortskern freiwillig wieder alte deutsche Straßentafeln, neben den tschechischen, anbringen. In manchen Fällen existieren alte deutsche Schilder sogar noch, sind aber überdeckt oder übermalt worden. Die elsässischen Städte Strassburg, Mühlhausen und Colmar haben diesbezüglich Vorbildwirkung. Dort wurden, ohne gesetzliche Grundlage, ganze Stadtteile zweisprachig französisch/elsässerdeutsch beschildert. Die Anerkennung alter deutscher topografischer Bezeichnungen ist fraglos ein Schlüsselfaktor für die Versöhnung zwischen Tschechen und ihrer ehemaligen und verbliebenen deutschen Bevölkerung. Wird sich der tschechische Staat dieser Verantwortung stellen?
 
Der Autor ist Mitteleuropakorrespondent der Nachrichtenagentur autochthoner europäischer Sprachminderheiten „Eurolang“ (www.eurolang.net) und Koordinator des Projektes „Netzwerk zweisprachiger Gemeinden Europas“ der Stadt Biel/Bienne, Schweiz
 
Prager Zeitung 21.8.2007

Montag, 19. Februar 2007

Rechtsrahmen für Minderheitenschutz völlig unzureichend

Rechtsrahmen für Minderheitenschutz völlig unzureichend
19.02.2007
Von Peter Josika
In dem vom Standard am 16. Februar 2007 veröffentlichten Interview mit dem Politikwissenschaftler Samuel Salzborn wurden von diesem haarsträubende Aussagen über den Minderheitenschutz in Europa getätigt, die unbedingt klargestellt werden müssen. In dem Interview wird dem Standard-Leser der Eindruck vermittelt, dass sich Europas autochthone Minderheiten „künstlich reaktivieren“ und dass sie bereits genügend kollektiven Schutz geniessen. Statt einheitlichen europaweiten Kollektivschutz will Herr Salzborn das Individualrecht ausbauen. Ich möchte diesen Denkansatz aufs schärfste zurückweisen und auf folgendes hinweisen.
 
Die Deutsche Minderheit konnte sich im kommunistisch-nationalistischen Polen, wie auch in der ehemaligen Tschechoslowakei, kaum zu ihrer Sprache und Identität bekennen. Solche die es taten wurden benachteiligt oder abgeschoben. Zu behaupten, dass sich diese Gruppe, die bis 1989 unglaublichen Repressionen ausgesetzt war, aufgrund von finanziellen und ideellen Anreizen nach der Wende „künstlich reaktiviert“ hätte, ist eine komplette Fehldarstellung der Situation. Herr Salzborn vergisst auch darauf hinzuweisen, dass es heute in Europa viele Millionen deutschsprachige Menschen gibt, die ihre Wurzeln und Identität in Polen und Tschechien haben, und dass der kollektive Schutz des deutschen Spracherbes in diesen Ländern für diese Menschen entscheidend für die eigene Identitätsfindung und ihr Selbstwertgefühl ist. Wenn wir im neuen Europa nur die Identität einiger schützen, aber gleichzeitig die vieler anderer einfach ignorieren, werden wir es nicht schaffen Vorurteile abzubauen und langfristig den Frieden zu sichern.
Einerseits erklärt Herr Salzborn im ersten Teil seines Interviews ganz richtig, dass die meisten Minderheitenprobleme Mitteleuropas auf die Entstehung sogenannter Nationalstaaten nach dem 1 Weltkrieg zurückzuführen sind. Andererseits nennt er das berechtigte Streben dieser über Jahrzehnte unterdrückten autochthonen Minderheiten nach Anerkennung, Gleichberechtigung und Identitätsfindung „bedenklich“. Bedenklich ist vielmehr, dass Mehrheiten, deren Identität und Rechte keineswegs durch autochthone Minderheiten gefährdet sind, einen Teil der eigenen historischen Bevölkerung ausgrenzen wollen. Sowohl das Spiel Jörg Haiders mit der slowenischen Minderheit in Kärnten, als auch die Weigerung Tschechiens und Polens die Zweisprachigkeit in den historisch mehrheitlich deutschsprachigen Gebieten dieser Länder, vollumfänglich anzuerkennen, sind klare Menschenrechtsverletzungen.
Wir können dann beginnen über einen Übergang vom Kollektivrecht zum Individualrecht zu diskutieren, wenn es ein Europa der Regionen gibt, und die staatlichen Einheiten nicht mehr Deutschland, Polen oder Tschechien, sondern Bayern, Sachsen, Böhmen, Mähren und Schlesien heissen. Ein solches Europa der Regionen ist allerdings gegenwärtig weder existent noch realpolitisch vorhersehbar. Daher gibt es nur eine Lösung um ein gerechtes und friedliches Europa aufzubauen: Ein einheitliches Gesetz zum Schutz des europäischen Spracherbes, in dem alle autochthonen Sprachen Europas in ihrem traditionellen Siedlungsraum geschützt sind. (19.2.2007)
 
 
Zur Person:
Peter Josika ist Koordinator des Projektes „Netzwerk Zwei- und Mehrsprachiger Gemeinden Europas“ in Biel/Bienne in der Schweiz und Mitteleuropakorrespondent der Nachrichtenagentur europäischer Minderheiten Eurolang. Außerdem ist er Verfasser eines Entwurfs für ein Gesetz zu Schutz des europäischen Spracherbes.
Interview mit Politikwissenschaftler Salzborn: "Rechtsrahmen für Minderheitenschutz völlig ausreichend"
 
http://derstandard.at/2774796