Montag, 19. Februar 2007

Rechtsrahmen für Minderheitenschutz völlig unzureichend

Rechtsrahmen für Minderheitenschutz völlig unzureichend
19.02.2007
Von Peter Josika
In dem vom Standard am 16. Februar 2007 veröffentlichten Interview mit dem Politikwissenschaftler Samuel Salzborn wurden von diesem haarsträubende Aussagen über den Minderheitenschutz in Europa getätigt, die unbedingt klargestellt werden müssen. In dem Interview wird dem Standard-Leser der Eindruck vermittelt, dass sich Europas autochthone Minderheiten „künstlich reaktivieren“ und dass sie bereits genügend kollektiven Schutz geniessen. Statt einheitlichen europaweiten Kollektivschutz will Herr Salzborn das Individualrecht ausbauen. Ich möchte diesen Denkansatz aufs schärfste zurückweisen und auf folgendes hinweisen.
 
Die Deutsche Minderheit konnte sich im kommunistisch-nationalistischen Polen, wie auch in der ehemaligen Tschechoslowakei, kaum zu ihrer Sprache und Identität bekennen. Solche die es taten wurden benachteiligt oder abgeschoben. Zu behaupten, dass sich diese Gruppe, die bis 1989 unglaublichen Repressionen ausgesetzt war, aufgrund von finanziellen und ideellen Anreizen nach der Wende „künstlich reaktiviert“ hätte, ist eine komplette Fehldarstellung der Situation. Herr Salzborn vergisst auch darauf hinzuweisen, dass es heute in Europa viele Millionen deutschsprachige Menschen gibt, die ihre Wurzeln und Identität in Polen und Tschechien haben, und dass der kollektive Schutz des deutschen Spracherbes in diesen Ländern für diese Menschen entscheidend für die eigene Identitätsfindung und ihr Selbstwertgefühl ist. Wenn wir im neuen Europa nur die Identität einiger schützen, aber gleichzeitig die vieler anderer einfach ignorieren, werden wir es nicht schaffen Vorurteile abzubauen und langfristig den Frieden zu sichern.
Einerseits erklärt Herr Salzborn im ersten Teil seines Interviews ganz richtig, dass die meisten Minderheitenprobleme Mitteleuropas auf die Entstehung sogenannter Nationalstaaten nach dem 1 Weltkrieg zurückzuführen sind. Andererseits nennt er das berechtigte Streben dieser über Jahrzehnte unterdrückten autochthonen Minderheiten nach Anerkennung, Gleichberechtigung und Identitätsfindung „bedenklich“. Bedenklich ist vielmehr, dass Mehrheiten, deren Identität und Rechte keineswegs durch autochthone Minderheiten gefährdet sind, einen Teil der eigenen historischen Bevölkerung ausgrenzen wollen. Sowohl das Spiel Jörg Haiders mit der slowenischen Minderheit in Kärnten, als auch die Weigerung Tschechiens und Polens die Zweisprachigkeit in den historisch mehrheitlich deutschsprachigen Gebieten dieser Länder, vollumfänglich anzuerkennen, sind klare Menschenrechtsverletzungen.
Wir können dann beginnen über einen Übergang vom Kollektivrecht zum Individualrecht zu diskutieren, wenn es ein Europa der Regionen gibt, und die staatlichen Einheiten nicht mehr Deutschland, Polen oder Tschechien, sondern Bayern, Sachsen, Böhmen, Mähren und Schlesien heissen. Ein solches Europa der Regionen ist allerdings gegenwärtig weder existent noch realpolitisch vorhersehbar. Daher gibt es nur eine Lösung um ein gerechtes und friedliches Europa aufzubauen: Ein einheitliches Gesetz zum Schutz des europäischen Spracherbes, in dem alle autochthonen Sprachen Europas in ihrem traditionellen Siedlungsraum geschützt sind. (19.2.2007)
 
 
Zur Person:
Peter Josika ist Koordinator des Projektes „Netzwerk Zwei- und Mehrsprachiger Gemeinden Europas“ in Biel/Bienne in der Schweiz und Mitteleuropakorrespondent der Nachrichtenagentur europäischer Minderheiten Eurolang. Außerdem ist er Verfasser eines Entwurfs für ein Gesetz zu Schutz des europäischen Spracherbes.
Interview mit Politikwissenschaftler Salzborn: "Rechtsrahmen für Minderheitenschutz völlig ausreichend"
 
http://derstandard.at/2774796